Klage von Unions-Ländern

Bundesverfassungsgericht verhandelte über "Homo-Ehe"

Acht Monate nach Einführung der so genannten Homo-Ehe in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz verhandelt. Der Erste Senat befasste sich in der mündlichen Anhörung am Dienstag mit den Normenkontrollklagen Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Kläger wollen die "Homo-Ehe" stoppen, weil sie den im Grundgesetz festgeschriebenen "besonderen Schutz" von Ehe und Familie verletzt sehen. Außerdem machten sie geltend, dass das Gesetz "ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates" verabschiedet worden sei.

Dem hielt die Bundesregierung entgegen, die Aufspaltung des Gesetzes sei zulässig gewesen. Das neugeschaffene Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft stehe zudem "in keiner Konkurrenz zur Institution der Ehe", sagte Staatssekretär Eckhart Pick (SPD) vom Bundesjustizministerium. Er betonte, dass die "Homo-Ehe" von der Mehrheit der Bevölkerung "voll akzeptiert" werde.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte, die bayerische Staatsregierung sei "nicht gegen die Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften". Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz sehe aber eine "weitgehende rechtliche Angleichung homosexueller Partnerschaften an das Rechtsinstitut der Ehe" vor. Es sei nicht mehr erkennbar, worin eigentlich der in der Verfassung verankerte besondere Schutz der Ehe zum Ausdruck komme. Die verbleibenden Unterschiede seien "nur gradueller, nicht mehr prinzipieller Art", sagte Beckstein.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hielt dem entgegen, das Gesetz baue die gesellschaftliche Diskriminierung Homosexueller ab. Es sei "verfassungsrechtlich geboten, homosexuellen Menschen einen rechtlichen Rahmen für ihre Partnerschaft zu geben", sagte er. Die Ehe behalte jedoch ihre "herausragende Stellung in der Rechtsordnung". "Ehe und Familie soll nichts genommen werden", betonte Beck. Die Gesellschaft habe zudem "ihren Frieden mit dem Gesetz gemacht". Die "mehr als 3000" bislang eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften seien "kein Massenphänomen, aber Teil der gesellschaftlichen Realität", sagte der Grünen-Politiker.

Bis Ende 2001 wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 2000 Eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland geschlossen. Nach einer Erhebung des Frankfurter Familienrechtlers Peter Finger gibt es bislang bundesweit mehr als 3000 Homo-Ehen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat am 1. August 2001 in Kraft, nachdem das Verfassungsgericht dagegen gerichtete Eilanträge Bayerns und Sachsens abgelehnt hatte. Mit dem Urteil des Ersten Senats in der Hauptsache wird erst in einigen Monaten gerechnet.

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