Bundesverfassungsgericht
Entscheidung über Wehrpflicht wird am Mittwoch bekannt gegeben
Die Potsdamer Richter hatten in einem Verfahren wegen Dienstflucht über die Klage des Rechtsreferendars Volker Wiedersberg zu entscheiden, der sowohl den Kriegsdienst, als auch den Zivildienst verweigert hatte. Der heute 33 Jahre alte Totalverweigerer war 1998 vom Amtsgericht Potsdam zu einer Geldstrafe von 1500 Mark verurteilt worden, wogegen er Berufung einlegte. Das Potsdamer Landgericht setzte das Verfahren im Jahr 1999 aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die militärische Dienstpflicht angesichts der geänderten Weltlage noch zu rechtfertigen sei.
Kritisch für die Verfassungsgemäßheit sind auch die Tatsachen, dass Frauen zur Bundeswehr dürfen, Männer aber gezwungen werden, und dass von den Wehrpflichtigen nur ein Teil einberufen wird, viele aber um jeden "Dienst fürs Vaterland" herumkommen. Besonders Kriegsdienstverweigerer können mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit mit einem Einberufungsbefehl rechnen, während nach Berechnungen der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär auf Grundlage offizieller Zahlen des Verteidigungsministeriums die Bundeswehr keinen einzigen Rekruten aus den Jahrgängen der nächsten Jahre einberufen müsste, weil der Überhang an bisher nicht einberufenen wehrpflichtigen Nicht-Verweigerern so groß ist.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" hatte am Samstag unter Berufung auf Justizkreise berichtet, das Gericht werde die Klage gegen die Wehrpflicht angeblich abweisen. Der Zweite Senat unter Vorsitz der scheidenden Präsidentin Jutta Limbach wolle dabei auf frühere Karlsruher Entscheidungen zur Wehrpflicht verweisen. Die Verfassungsrichter wollen demnach der Bundesregierung und dem Gesetzgeber keine weiteren Auflagen für den Umgang mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Dienst machen, sondern das weitere Vorgehen der Politik überlassen.
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Am 09. Apr. 2002 unter:
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