Bundesrat

Gewerkschaften kämpfen für Tariftreuegesetz

Die Gewerkschaften sehen die Verabschiedung des Tariftreuegesetzes im Bundesrat in Gefahr und rufen deshalb für den 31. Mai zu einer Demonstration in Berlin auf. Tausende Beschäftigte der Baubranche und des Öffentlichen Personennahverkehrs erwartet der Vorsitzende der Baugewerkschaft Klaus Wiesehügel. Er appellierte an die Ministerpräsidenten der Länder, das Gesetz nicht durch Ablehnung oder Enthaltung zu blockieren.

Besonders die Haltung der Unions-regierten Länder, die nach dem Wahlsieg der CDU in Sachsen-Anhalt ein stärkeres Stimmgewicht im Bundesrat bekommen haben, beunruhige und irritiere die Gewerkschaften. Dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber warf Wiesehügel in diesem Zusammenhang vor, aus wahltaktischen Erwägungen seine Haltung zum Tariftreuegesetz völlig umgekehrt zu haben. Während er noch im Frühjahr vergangenen Jahres für das Gesetz gewesen sei, plädiere der Unions-Kanzlerkandidat jetzt für eigene Gesetze der Länder. Die Arbeitnehmer im Baugewerbe verstünden das nicht mehr, betonte der Gewerkschafter.

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, sagte, auch in den Betrieben des öffentlichen Personennahverkehrs herrsche Unruhe. Diese Branche sei besonders in Sachsen vom Lohndumping betroffen, in erster Linie durch Beschäftigte aus Tschechien. Er warnte deshalb vor den Folgen einer europaweiten Ausschreibung von Leistungen im ÖPNV, wie sie die EU-Kommission plane. Viele Unternehmen könnten diesem Wettbewerbsdruck dann nicht mehr standhalten.

Die Bindung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifbestimmungen, wie sie das neue Gesetz vorsieht, wäre Bsirske zufolge keine deutsche Besonderheit, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern üblich. Das sei eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für den sozialen Frieden in diesem Land, betonte er. Sie beeinflusse auch die Einstellung der Menschen zur europäischen Integration.

Mit dem Tariftreuegesetz will die Bundesregierung einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herstellen. Künftig sollen die Auftragnehmer öffentlicher Bauaufträge dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmern mindestens die vor Ort üblichen Löhne und Gehälter zu zahlen. Unzuverlässige Firmen können bei schweren Verfehlungen, etwa bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstößen gegen die Tariftreue von der Vergabe ausgeschlossen werden. Hintergrund des Gesetzes sind die zunehmenden Wettbewerbsverzerrungen wegen des massiven Einsatzes von Niedriglohnkräften.

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