Prozess in München
Ex-SS-Aufseher verlangt einen deutschen Pass
Damals wurden die Südtiroler vor die Wahl gestellt, entweder die deutsche oder die italienische Staatsbürgerschaft zu wählen. Die Gemeinde Pullach beruft sich bei ihrer Argumentation jedoch auf einen Reoptionsantrag Malloths, nach dem er nach dem Krieg wieder italienischer Staatsbürger werden wollte. Die italienischen Behörden stimmten dem Antrag zunächst zu, zogen ihre Entscheidung jedoch später zurück.
Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob der ehemalige SS-Aufseher damit Deutscher blieb oder staatenlos wurde. Bis auf eine kurze Unterbrechung lebte der ehemalige SS-Mann vom Kriegsende bis zu seiner Ausweisung 1988 unbehelligt in Meran (Südtirol). Die Klage Malloths liegt schon seit rund drei Jahren vor.
Malloth will die Bescheinigung Deutscher Staatsbürger zu sein, weil er so nicht an andere Staaten ausgeliefert werden kann. Die Tschechische Republik könnte möglicherweise einen Auslieferungsantrag stellen, weil sie Malloth bereits kurz nach dem Krieg in Abwesenheit wegen Mordes in dem Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" verurteilt hatte.
Der ehemalige SS-Scharführer wurde am 30. Mai vergangenen Jahres wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte einen gefangenen jüdischen Ingenieur mit Stockschlägen und Fußtritten zu Tode malträtiert und auf einen anderen Häftling geschossen, als dieser einen Blumenkohl stehlen wollte. Das Urteil ist seit dem 21. Februar dieses Jahres
rechtskräftig. Anton Malloth liegt zurzeit wieder in der Krankenabteilung des Straubinger Gefängnisses, nachdem er für einige Wochen in freien Kliniken einen Knochenbruch auskurieren durfte.
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Am 13. Mai. 2002 unter:
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