Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz
Das Ende einer langen Debatte
Tierschützer knüpfen große Erwartungen an die Verfassungsänderung. So hoffen sie auf eine grundlegende Verbesserung bei der Haltung von Nutztieren, eine Reduzierung von Tierversuchen und auf härtere Strafen für Tierquäler. Verschiedene Organisationen kündigten an, gegen die Ausnahmeregelungen beim Schächten vorgehen zu wollen.
Innerhalb Europas ist Deutschland das erste Land, in dem Tierschutz zum Staatsziel erhoben wird. Genau deshalb warnen Skeptiker wie etwa der CDU-Verfassungsrechtler Rupert Scholz vor zu hohen Erwartungen: Viele Bereiche, die den Tierschutz betreffen, würden ohnehin europaweit geregelt. Nach Angaben des Unions-Rechtsexperten Norbert Geis (CSU) hat die Verfassungsergänzung nicht die Änderung bestehender Regelungen - wie etwa der zur Massentierhaltung - zur Folge. Lediglich bei neu zu treffenden Entscheidungen werde dem Tierschutz eine stärkere Rolle eingeräumt. Zudem seien härtere Strafen für Tierquäler zu erwarten.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 21. Juni über die Verfassungsänderung abstimmen. Eine Zustimmung gilt als gesichert. In 11 der 16 Bundesländer ist Tierschutz ohnehin schon Bestandteil der Landesverfassung. Nur Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Schleswig-Holstein verfügen über keine Tierschutzklausel in ihren Verfassungen.
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