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Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz

Das Ende einer langen Debatte

Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz geht eine jahrelange Debatte zu Ende. Bereits drei Mal stimmte das Parlament über einen entsprechenden Antrag ab - 1994 auf Antrag der Verfassungskommission, 1998 und 2000 auf Antrag von Rot-Grün. Bisher scheiterten die Pläne immer am Widerstand der Union, die keine Notwendigkeit dafür sah und vor der Gefahr einer Überfrachtung des Grundgesetzes warnte. Den Wendepunkt brachte im Januar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten, das das Töten von Tieren ohne Betäubung unter Auflagen erlaubt. Danach setzten sich sowohl CDU-Chefin Angela Merkel als auch Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) verstärkt für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ein.

Tierschützer knüpfen große Erwartungen an die Verfassungsänderung. So hoffen sie auf eine grundlegende Verbesserung bei der Haltung von Nutztieren, eine Reduzierung von Tierversuchen und auf härtere Strafen für Tierquäler. Verschiedene Organisationen kündigten an, gegen die Ausnahmeregelungen beim Schächten vorgehen zu wollen.

Innerhalb Europas ist Deutschland das erste Land, in dem Tierschutz zum Staatsziel erhoben wird. Genau deshalb warnen Skeptiker wie etwa der CDU-Verfassungsrechtler Rupert Scholz vor zu hohen Erwartungen: Viele Bereiche, die den Tierschutz betreffen, würden ohnehin europaweit geregelt. Nach Angaben des Unions-Rechtsexperten Norbert Geis (CSU) hat die Verfassungsergänzung nicht die Änderung bestehender Regelungen - wie etwa der zur Massentierhaltung - zur Folge. Lediglich bei neu zu treffenden Entscheidungen werde dem Tierschutz eine stärkere Rolle eingeräumt. Zudem seien härtere Strafen für Tierquäler zu erwarten.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am 21. Juni über die Verfassungsänderung abstimmen. Eine Zustimmung gilt als gesichert. In 11 der 16 Bundesländer ist Tierschutz ohnehin schon Bestandteil der Landesverfassung. Nur Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Schleswig-Holstein verfügen über keine Tierschutzklausel in ihren Verfassungen.