Recht auf Produktinformation

Das Verbraucherinformationsgesetz

Das Verbraucherinformationsgesetz zielt im Kern auf zwei Neuerungen. Zum einen sollen die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Produktinformationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände vor Behörden erhalten. Zum anderen sollen Behörden künftig von sich aus etwa über gesundheitsgefährdende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren.

Das Gesetz soll vor allem die Herkunft, Beschaffenheit und Verarbeitung der Produkte transparenter machen. Auch Informationen über Ausgangsstoffe, Herstellungskontrollen und Verstöße gegen Lebensmittelgesetze umfasst der Rechtsanspruch. Beantragen die Verbraucher bei den Ämtern Akteneinsicht, wird dafür eine Gebühr fällig. Die Akten müssen binnen zwei Monaten bereit stehen.

Von sich aus müssen die Behörden künftig reagieren, wenn es hinreichende Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung gibt, auch wenn noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Dabei dürfen der Name der Ware wie des Herstellers genannt werden. Die Öffentlichkeit soll auch dann informiert werden, "wenn ein nicht zum Verzehr geeignetes, insbesondere Ekel erregendes Lebensmittel" in den Handel gelangt.

Das Gesetz zur Neuorganisation des Verbraucherschutzes schafft die Rechtsgrundlage für zwei neue Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das unabhängige Bundesinstitut soll die Regierung wissenschaftlich zu allen Themen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit Ausnahmen von Tierseuchen beraten und frühzeitig auf Risiken aufmerksam machen. Das Bundesamt soll Risikomanagement betreiben, über die Zulassung von Stoffen entscheiden und auch Überwachungsprogramme der Länder begleiten.

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