Verbraucherinformationsgesetz beschlossen

Künftig Rechtsanspruch auf Produktinformation - aber nur gegenüber Behörden

Der Bundestag hat grünes Licht für das von der Bundesregierung vorgelegte Verbraucherinformationsgesetz gegeben. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit verabschiedete das Parlament am Freitag den entsprechenden Gesetzentwurf von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne). Damit sollen die Bürger einen Rechtsanspruch bei Behörden auf umfassende Produktinformationen erhalten. Auch sollen die Institutionen früher als bislang etwa bei der Überschreitung von Grenzwerten auf mögliche Gefahren aufmerksam machen. Umweltschützer begrüßten das Gesetz, kritisierten aber die Beschränkung der Auskunftspflicht nur auf Behörden sowie inhaltlich auf Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs. Das Recht auf umfassende Information müsse auch für giftbelastete Computer oder gesundheitsschädliche Teppichböden gelten.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Unions-dominierten Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 31. Mai mit der Vorlage befassen. Die Umweltorganisation Greenpeace forderte die Unionsmehrheit im Bundesrat auf, das neue Verbrauchergesetz Ende Mai nicht aus wahltaktischen Gründen scheitern zu lassen. Der Wunsch aller Parteien nach mehr Verbraucherschutz dürfe nicht zum Spielball im Wahlkampf werden.

Ebenfalls mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS billigte der Bundestag das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und Lebensmittelsicherheit. Danach sollen künftig zwei neue Bundeseinrichtungen getrennt für Risikobewertung und Risikomanagement beim gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig sein.

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