Bundestag beschließt Staatsziel Tierschutz
Tierschützer wollen neues Schächturteil erreichen
Für den Tierschutz eröffne sich damit "eine neue Dimension", sagte Apel. Er verwies darauf, dass das Tierschutzgesetz bisher in der Realität immer dann versagt habe, wenn Grundrechte wie etwa die Freiheit von Forschung und Lehre oder auf Berufsausübung tangiert wurden. Das werde sich nun ändern, gab er sich optimistisch. Unter anderem wollen die Tierschützer die Umstellung auf eine artgerechte Haltung von Nutztieren stärker vorantreiben. Weiter dürften Tierversuche künftig nur dann erlaubt werden, wenn ihr Nutzen zuvor belegt wurde.
Als weiteren Vorteil einer Grundgesetzverankerung nannte Apel, dass Tierschutz auch in der Rechtsprechung einen anderen Stellenwert bekommen werde. Tierquälereien könnten nicht mehr nur mit "kleinen Geldstrafen" sanktioniert werden. Zudem werden deutsche Tierschützer auf internationaler Ebene gestärkt auftreten, sagte er. Denn ein nächstes Ziel sei, den Tierschutz in die Europäischen Verträge aufzunehmen, kündigte Apel an.
Die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde am Freitag klar erreicht. Vorgesehen ist, den Schutz der Tiere in Artikel 20a des Grundgesetzes neben dem bereits bestehenden Staatsziel des Schutzes des natürlichen Lebensgrundlagen festzuschreiben. Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer, die sich bereits in der Vergangenheit für die Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz ausgesprochen hatte, wird sich voraussichtlich frühestens am 21. Juni mit der Vorlage befassen.
Viel Erfolg dürfte dem Ansinnen der Tierschützer, das Schächten zu verbieten, allerdings nicht beschert sein: Ein bloßes Staatsziel Tierschutz wird auch weiterhin gegenüber einem vorbehaltlos gewährten Grundrecht wie der Religionsfreiheit zurücktreten müssen.
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Am 17. Mai. 2002 unter:
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