Ergebnisse des Mikrozensus
Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeitet flexibel
Unter den variablen Arbeitszeitmodellen nehmen die Arbeitszeitkonten eine herausgehobene Position ein: Fast ein Drittel (30 Prozent) der abhängig Erwerbstätigen verfügten über ein Arbeitszeitkonto, das den langfristigen Ausgleich von Zeitguthaben (stunden-, tage- oder wochenweise) durch Freizeit ermöglicht.
Von geringerer Bedeutung sind individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Arbeitszeiten, die von 10 Prozent der abhängig Beschäftigten als ihr Arbeitszeitmodell genannt wurden. 4 Prozent der Arbeitnehmer/-innen gaben an, dass die Verteilung der vertraglich festgelegten Gesamtzahl der Jahresarbeitsstunden über Tage und Wochen vom Arbeitgeber nach den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen festgelegt wird. Unter den Beschäftigten mit sonstigen Arbeitszeitregelungen (7 Prozent) spielen diejenigen, die nicht an formelle Arbeitszeitregelungen gebunden sind, die größte Rolle.
Der Verbreitungsgrad der Arbeitszeitkonten variiert in Abhängigkeit von der Betriebsgröße: In Kleinbetrieben gibt es diese in weitaus geringerem Maße als in Mittel- und Großbetrieben. Im Frühjahr 2001 verfügten in Deutschland 40 Prozent der abhängig Erwerbstätigen in Arbeitsstätten mit 50 und mehr Beschäftigten über ein Arbeitszeitkonto. In Arbeitsstätten mit 20 bis unter 50 erwerbstätigen Personen lag dieser Anteil bei 23 Prozent. In Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten war nur für knapp 15 Prozent der Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto eingerichtet.
Unterschiede in der Verbreitung von Arbeitszeitkonten bestehen auch zwischen den Wirtschaftsbereichen. Im Produzierenden Gewerbe hatten 33 Prozent der abhängig Erwerbstätigen ein Arbeitszeitkonto. Eine gewichtige Rolle spielen Arbeitszeitkonten auch in den Bereichen der sonstigen Dienstleistungen (z.B. Kredit- und Versicherungsgewerbe, öffentliche Verwaltung): Hier gaben 32 Prozent der Arbeitnehmer/-innen an, ihre Arbeitszeit mittels Konten zu bewirtschaften. Mit einem Anteil von rund 22 Prozent besitzt das Arbeitszeitkonto im Handel, Gastgewerbe und Verkehr eine wesentlich geringere Bedeutung.
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Am 22. Mai. 2002 unter:
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