Niederländisches Gericht

Greenpeace darf Aktionen gegen Atomtransporte machen

Das Oberlandesgericht in Den Haag hat heute eine von der französischen Atomfirma Cogema erwirkte einstweilige Verfügung gegen Greenpeace Holland aufgehoben und das Handeln der Anti-Atom-Aktivisten ausdrücklich für rechtmässig erklärt.

Vier Greenpeace-Aktivisten hatten sich im vergangenen Jahr an Bahnschienen angekettet und auf diese Weise gegen den Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem holländischen Atomkraftwerk Borssele in die französische Wiederaufarbeitungsanlage La Hague protestiert.

Die Richter führten in ihrer Urteilsbegründung aus, dass Greenpeace nicht nur das Recht habe fernab des Geschehens zu demonstrieren, sondern auch direkt vor Ort. Mit Blick auf den Prozess des Lüneburger Amtsgerichtes gegen vier Castor-Gegner , in dem die Richter heute eine Strafe von jeweils 525 Euro wegen gemeinschaftlicher Störung öffentlicher Betriebe verhängt haben, erklärt Mathias Edler, Energieexperte von Greenpeace: Das Holländische Gericht habe unmissverständlich erklärt, dass der Protest gegen gefährliche Atomtransporte sich nicht darauf beschränken müsse, weitab vom Geschehen mit einem kleinen Taschentuch zu winken, sondern auch Aktionen vor Ort durchführen dürfe. Auch in Deutschland sehe das Bundesverfassungsgericht Protestaktionen als notwendiges Funktionselement der Demokratie an. Das man die deutschen Castor-Gegner in Lüneburg nicht wie Schwerverbrecher behandelt hat, sein nur folgerichtig. Konsequenterweise hätten die Aktivisten aber, wie in Holland, freigesprochen werden müssen.

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