EU-weiter Appell zum Datenschutz
Bürgerrechtsgruppen gegen umfassende Vorratsdatenspeicherung
In dem Offenen Brief werden die EU-Parlamentarier gebeten, keiner Änderung des Artikels 15 zuzustimmen, "die es den Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten überlässt, frei über das grundlegende Thema der Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden". Man glaube, dass eine solche Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden "nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte". Sie solle nur auf Grund "richterlicher Anordnung oder durch entsprechende, kompetente Behörden im Zuge einer Fall-zu-Fall-Entscheidung zur Anwendung kommen".
Breit angelegte Datenspeicherungsrechte für die Sicherheitsbehörden könnten laut dem Offenen Brief "desaströse Auswirkungen auf die empfindlichsten und vertraulichsten persönlichen Daten haben". "Gewaltige Datenbanken" hätten heute schon Informationen über den Gesundheitszustand, rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder philosophische Glaubensrichtungen, politische Meinungen, Gewerkschaftsangehörigkeit und Sexualität. "Neue Speicherungserfordernisse, wie sie in der gemeinsamen Position des Rates befürwortet wurden, würden neue Risiken für die persönliche Privatsphäre, die politische Meinungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit bedeuten", heißt es weiter.
Vor diesem Hintergrund fordern die Datenschützer die EU-Parlamentarier auf, "einschränkende Kompromisse abzulehnen". Die Entscheidung, ob das Europäische Parlament eine generelle Überwachung der EU-Bürger zulasse oder nicht, sei zu "einer Grundsatzfrage für die Zukunft aller demokratischen Staaten geworden".
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Am 24. Mai. 2002 unter:
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