UNHCR und Flüchtlingsorganisationen gegen Abschiebungen
Minderheiten im Kosovo weiterhin gefährdet
Trotz einiger Verbesserungen der allgemeinen Situation im Kosovo seien Leben und grundlegende Freiheiten von Personen, die nicht albanische Volkszugehörige sind, bedroht, sagte der UNHCR-Vertreter. Gefahren für die persönliche Sicherheit und eingeschränkte Bewegungsfreiheit verhinderten immer noch den gleichberechtigten Zugang ethnischer Minderheiten zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten. "Eine Rückkehr von Minderheiten sollte nur auf strikt freiwilliger Basis erfolgen und durch Hilfsmaßnahmen unterstützt werden", forderte Berglund.
Minderheitenangehörige dürfen auch nicht darauf verwiesen werden, außerhalb des Kosovo in anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien leben zu müssen, forderten amnesty international, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Pro Asyl und das Raphaels-Werk. Durch die große Zahl von Flüchtlingen aus Kroatien und Bosnien sowie von Binnenvertriebenen aus dem Kosovo gebe es keine Aufnahmekapazitäten in Serbien und Montenegro. Vom weitgehenden Zusammenbruch sozialer Strukturen in Jugoslawien seien Angehörige von Minderheiten, die zu den verwundbarsten Teilen der Bevölkerung gehörten und massiv diskriminiert würden, am stärksten betroffen.
Unklar sei, wie viele Personen von den Beschlüssen der Innenministerkonferenz betroffen wären. Nach Informationen aus dem Bundesinnenministerium sollen 10.000 bis 35.000 Betroffene auf der Basis von Ländererlassen mit einer Duldung in Deutschland leben. Darüber hinaus befänden sich mehr als 25.000 Personen im Asylverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Soweit von Flüchtlingsorganisationen Zahlen von weit über 100.000 von Abschiebung Bedrohten genannt werden, dürfe dies daher rühren, dass zu den Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo diejenigen aus Serbien und Montenegro dazugezählt werden. Insgesamt dürften sich über 170.000 ausreisepflichtige Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien in der Bundesrepublik aufhalten. Wie viele davon Minderheitenangehörige sind, ist unklar.
Heftig kritisiert wird von Seiten der Flüchtlingsorganisationen die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Tatsache, dass viele Minderheitenangehörige in enklavenähnlicher Situation lebten, an der Bewegungsfreiheit sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt gehindert seien und unter militärischem Schutz lebten, werde bagatellisiert. Zitat aus einem Ablehnungsbescheid des Bundesamtes: "In Enklaven finden sie eine ausreichend sichere Lebensgrundlage. Im übrigen ist es zumutbar, sich unter die Obhut der KFOR zu stellen."
Auch UNMIK, die UN-Verwaltung für das Kosovo, ist allerdings der Auffassung, dass die Bedingungen für eine zwangsweise Rückführung von Minderheiten noch nicht gegeben sind.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 27. Mai. 2002 unter:
nachrichtenStichworte:
« Nukleare Abrüstung beschlossen
Sozialverband: Grundsicherung im Alter nicht kippen »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
