Datenschutzbeauftragter warnt
"Bundesrat plant Anschlag auf das Recht auf unbeobachtete Kommunikation"
Nachdem bereits mehrere Vorstöße im Bundesrat, Mindestspeicherfristen für Internet und Telekommunikation einzuführen, gescheitert waren - zuletzt im März 2002 -, gingen die "Saboteure am Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation" nun aufs Ganze: Nicht nur zur Strafverfolgung, sondern für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt sollen die "ins Blaue hinein" gesammelten Verbindungs-, Nutzungs-, Bestands- und Abrechnungsdaten von Millionen rechtstreuer Bürger genutzt werden können. Wie lange die Provider die Daten speichern müssen und unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf diesen riesigen Datenbestand nehmen dürfen, soll nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive per Rechtsverordnung festlegen. "Dies allein verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach die wesentlichen Entscheidungen über Grundrechtseingriffe dem Parlament vorbehalten sind", kritisiert der Datenschutzbeauftragte.
Datenschutz bei der Telekommunikation und den Internet-Telediensten bedeute bislang die gesetzlich verbriefte Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, dass nur die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlichen Daten gespeichert werden dürfen. Erst kürzlich sind die Grundsätze der Datenvermeidung, Datensparsamkeit und der Möglichkeit anonymer Nutzungen für das Internet im Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGV) vom Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt worden. Sie garantieren, dass die weit überwiegende Mehrheit rechtstreuer Nutzender ohne die Befürchtung, zwangsweise ihre Konsumgewohnheiten, Interessen oder politischen Ansichten dem Staat oder privaten Datensammlern offenbaren zu müssen, an der Informationsgesellschaft teilnehmen können. "Das EGV ist kaum im Gesetzblatt veröffentlicht worden, da will die Mehrheit des Bundesrates das bisherige Teledienstedatenschutzrecht auf den Kopf stellen", so die Datenschützer. Das Vorhaben des Bundesrates würde, verabschiedet am Ende der Legislaturperiode, ohne die erforderliche öffentliche und sorgfältige parlamentarische Diskussion im Windschatten des Bundestagswahlkampfes weitreichende Folgen haben. Dieses Vorgehen zeuge von "beispielloser Bedenkenlosigkeit".
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Am 29. Mai. 2002 unter:
nachrichtenStichworte:
« Datenspeicherung erlaubt, Werbemails verboten
Was will die Bundesratsmehrheit konkret? »
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