EU-Parlament einigt sich auf Kompromiss bei Datenschutz
Datenspeicherung erlaubt, Werbemails verboten
Die Mitgliedsstaaten dürfen demnach den Datenschutz nur zur Verbrechensbekämpfung oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit aufheben, "wenn diese Maßnahme innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und angebracht ist." Auch die Speicherung von Daten wie Verbindungsdaten für einen gewissen Zeitraum sowie das Abhören von Kommunikation muss gemäß dem Gemeinschaftsrecht, der Europäischen Menschrechtskonvention sowie der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgen. Statewatch kritisierte dagegen, hier sei ken Kompromiss möglich. Abgeordnete, die dieser Richtlinie zustimmten, würden nur die Interessen der Strafverfolgsungbehörden und Geheimdienste vertreten, nicht die der Menschen und der Demokratie.
Bei Spamming und der Verwendung von Cookies hat das EU-Parlament den Vorschlag des Rates übernommen. So muss der Benutzer bei Spamming zuvor sein Einverständnis (Opt-in System) geben, bevor er Werbemails erhält. Bei der Verwendung von Cookies muss der Webseitenbetreiber den Benutzer zuvor über deren Zweck informieren werden. Gleichzeitig muss der Internetbenutzer die Möglichkeit erhalten, die Cookies abzulehnen. Der Kompromiss ist vorerst auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeitspanne will das EU-Parlament die Maßnahmen nochmals überprüfen.
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Am 29. Mai. 2002 unter:
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