Aufenthaltsort wird kontrolliert

Die "elektronische Fußfessel"

Hessen ist bislang das einzige Bundesland, in dem die elektronische Überwachung von Straftätern erprobt wird. Der Begriff "Fußfessel" ist Fachleuten zufolge irreführend, denn von einer Fessel kann eigentlich keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um ein armbanduhrähnliches Gerät, das am Fuß oder Handgelenk des Verurteilten befestigt wird und Signale an einen Empfänger sendet, der mit dem Telefon des Trägers verbunden ist. Dieser wiederum meldet einem Zentralcomputer, ob sich der Verurteilte zu bestimmten Zeiten an den durch Bewährungsauflagen vorgeschriebenen Orten - zum Beispiel in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz oder bei einem Therapeuten - aufhält oder nicht. Im letzteren Fall wird sein Bewährungshelfer darüber informiert, der dann umgehend Kontakt zu seinem Schützling aufnimmt.

Im Rahmen des hessischen Modellversuchs mussten sich die Probanden einen Arbeitsplatz beschaffen und mindestens 20 Stunden in der Woche einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Die Überwachten durften in aller Regel abends und am Wochenende - von einigen Stunden "Ausgang" abgesehen - nicht das Haus verlassen. Einkäufe, Besorgungen oder gar der Gang in eine Kneipe waren nicht gestattet.

Begleitet wurde das Projekt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.

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