Gewerkschaften machen Druck durch Massenprotest
Union will Nachbesserungen bei Tariftreuegesetz
Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Bauaufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern die ortsüblichen Löhne und Gehälter zahlen. Bei schweren Verfehlungen - etwa bei illegaler Beschäftigung oder Verstößen gegen die Tariftreue - sollen unzuverlässige Firmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden. Parallel zur Abstimmung in der Länderkammer haben IG BAU und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu einer Unterstützungsdemonstration aufgerufen, zu der am Freitag 15 000 Menschen in Berlin erwartet werden.
Der für den Aufbau Ost zuständige Staatsminister im Kanzleramt, Rolf Schwanitz (SPD), warnte am Donnerstag, durch die verkürzte Ost-West-Betrachtung werde der "Kern des Gesetzes verdeckt". Mit Blick auf die nächsten zehn Jahre und die EU-Osterweiterung würden mit dem neuen Gesetz bei der Vergabe von Bauaufträgen auch im Osten Dumpinglöhne verhindert, sagte er.
Laut Stoiber wird Sachsen-Anhalt am Freitag einen entsprechenden Antrag auf weitere Beratungen im Vermittlungsausschuss stellen. IG-BAU-Sprecher Michael Knoche nannte dies ein "taktisches Manöver", damit der neue Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sein Gesicht wahren könne. Böhmer hatte sich nach Amtsantritt vehement gegen das Gesetz ausgesprochen. Stoiber will nach eigenen Worten durch den Vermittlungsausschuss vor allem eine "faire Chance" für Ostfirmen erreichen. Bayerns DGB drohte derweil mit Ausstieg aus dem bayerischen Beschäftigungspakt, sollte der Freistaat dem Gesetz am Freitag nicht zustimmen.
Für DGB-Chef Michael Sommer ist diese Taktieren des CSU-Chefs nicht nachvollziehbar. "Für mich bleibt Lohndumping Lohndumping, egal, von wem es begangen wird", sagte er. Für den Schutz der Tarifautonomie gehöre ein Tariftreuegesetz hinzu, "und zwar so wie in der vorliegenden Fassung im Bundestag verabschiedet". Bereits jetzt ist in dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist enthalten, wonach die vollen örtlichen Tariflöhne von Auftragsfirmen erst von 2005 an gezahlt werden müssen. Diese Regelung wurde aufgenommen, um Ostbetriebe nicht von öffentlichen Aufträgen im Westen aufgrund des dort höheren Tarifniveaus auszuschließen.
Ungeachtet der bisherigen Nachbesserungen rief der Mittelstandsverband die Länder auf, das Gesetzesvorhaben scheitern zu lassen. Die Vorlage verschärfe die Krise auf dem ostdeutschen Bau und belaste die Haushalte der Kommunen durch Verteuerung öffentlicher Aufträge mit rund drei Milliarden Euro, sagte BVMW-Präsident Mario Ohoven. Er warf Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach dem Betriebsverfassungsgesetz einen "zweiten Kniefall" vor den Gewerkschaften vor.
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Am 30. Mai. 2002 unter:
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