Pflichtpfand für Milchkartons?
Verpackungsverordnung soll wieder mal geändert werden
Trittin unterstrich, dass bereits mit einer Novelle zur Verpackungsverordnung der Getränkekarton und die Weinflasche als ökologisch vorteilhaft eingestuft von der Pfandpflicht freigestellt werden sollten. Der NABU erinnerte daran, dass eine greifbar nahe einvernehmliche Lösung zur Modernisierung der Verordnung an der Verweigerungshaltung zweier Industrieverbände gescheitert sei. "Man kann sich jetzt nicht einfach in die Schmollecke zurückziehen und sich dann über Konsequenzen der geltenden Rechtslage wundern", so Gerd Billen. Außerdem sei es auch heute noch sinnvoll, Geld in umweltfreundliche Mehrwegsysteme zu investieren, anstatt ständig die lange absehbaren und selbst zu verantwortenden Investitionen zu beklagen. "Der Handel und vor allem die Discounter haben doch den Schlüssel selbst in der Hand. Sie müssen nur endlich Getränke in Einwegverpackungen konsequent auslisten und ein vernünftiges Angebot in Mehrwegflaschen anbieten", betonte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen.
Ministeriumssprecher Michael Schroeren sprach in Berlin von einer "gezielten Verwirrungsstrategie der Einweglobby". Die Bundesregierung werde rechtzeitig dafür sorgen, dass die in der Verordnung von 1991 nicht prinzipiell ausgeschlossene Ausweitung der Pfandregelung auf Milch und Wein nicht eintritt. Dafür sei bis 2004 ausreichend Zeit.
Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) erklärte dagegen, das Zwangspfand auf Milchverpackungen sei "nach geltendem Recht unausweichlich". Das Dementi Trittins - der ausdrücklich eine Änderung der bisherigen Verordnung ankündigte - sei "reine Vernebelungstaktik", da der Minister es selbst durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger Ende April in Gang gesetzt habe. Wer etwas anderes behaupte, "täuscht die Verbraucher", sagte BDH-Generalsekretär Holger Wenzel in Berlin.
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Am 08. Mai. 2002 unter:
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