Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
Plutoniumdiebstahl bringt viereinhalb Jahre Haft
Das Gericht ging um ein halbes Jahr über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Der Mann habe "skrupellos gehandelt" und in jedem Fall die Schädigung seiner Freundin billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Fischer. Strafmildernd rechnete das Landgericht dem Angeklagten vor allem sein Geständnis zu. Die Verteidigung, die auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an.
Das Landgericht nahm dem Angeklagten die Beteuerungen nicht ab, er habe mit dem Diebstahl radioaktiven Materials aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) Sicherheitsmängel aufzeigen wollen. Dies sei eine "schlichte Lüge", sagte Fischer bei der Urteilsverkündung.
Er machte keinen Hehl aus seiner Vermutung, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin mit dem strahlenden Diebesgut töten wollte. "Am naheliegendsten ist es, dass Sie damit absichtlich den Menschen, den Sie als ihren Liebsten bezeichnet haben, vergiften wollten", sagte er an den Angeklagten gewandt. Dies war aber nicht zweifelsfrei nachweisbar, weshalb der Angeklagte noch mit einer relativ milden Bestrafung davonkam.
Sehr schwer wiegt nach Auffassung des Gerichts die Tatsache, dass die Lebensgefährtin des Mannes infolge der Tat psychisch erkrankt ist. Außerdem wurde auch ihre 18-jährige Tochter schwach kontaminiert. Da auch die Wohnung der Freundin und ihr gesamtes Hab und Gut radioaktiv verseucht wurden, gehe es hier auch um die "Auslöschung der Identität eines Menschen", sagte Fischer. Der Verurteilte nahm den Richterspruch äußerlich unbewegt auf.
Joao Manuel M. hatte im Oktober 2000 bei Abbrucharbeiten radioaktiv belastete Wischtücher und ein Röhrchen mit einer plutoniumhaltigen Flüssigkeit aus der stillgelegten WAK geschleust. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er die Gegenstände zunächst monatelang in seiner Wohnung im südpfälzischen Eschbach in einem Kaminofen "nicht nur gelagert, sondern auch damit manipuliert".
Der gebürtige Portugiese mit deutschem Pass forderte im Juli 2001 seine Lebensgefährtin auf, die Gegenstände zu entsorgen, nachdem bei einer Routineuntersuchung in seinem Urin erhöhte radioaktive Werte festgestellt worden waren. "Sie haben sie als ahnungsloses Werkzeug in Gang gesetzt", hielt Fischer dem Angeklagten vor. Die Frau warf die Wischtücher in einen Altkleidercontainer im pfälzischen Germersheim und das Röhrchen in eine Hecke in Landau. Die 51-Jährige wurde dabei hochgradig verstrahlt und trägt nach Angaben Sachverständiger nunmehr ein um fast 40 Prozent höheres Risiko, an Krebs zu sterben.
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Am 11. Jun. 2002 unter:
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