Konsequenzen aus Erfurt
Bundestag stimmt neuem Waffenrecht zu
Danach werden so genannte Pump-Guns verboten und die Altersgrenze
für den Waffenerwerb angehoben. Für Sportschützen werde das Alter von
18 auf 21 Jahre und für Jäger von 16 auf 18 Jahre nach oben gesetzt.
Wer jünger als 25 Jahre ist, müsse für die erstmalige Erteilung einer
Schusswaffenerlaubnis ein ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
über die "geistige Eignung" vorlegen. Rückgängig gemacht werde die
bislang geplante Absenkung des Mindestalters auf 10 Jahren für das
Schießen in Vereinen. Stattdessen sollen Kinder auch künftig erst ab
12 Jahren Zugang zum Schießsport erhalten. Der Bundesrat wird sich
mit der Neuregelung am Freitag nächster Woche befassen.
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Am 14. Jun. 2002 unter:
justizStichworte:
« Jugendforscher hält das Massaker für jederzeit wiederholbar
Zwei Milliarden Menschen haben noch keinen Zugang zu Energie »
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