Urteil im Prozess um Rostock-Lichtenhagen
Angeklagte erhielten Jugendstrafen zur Bewährung
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die heute 27, 28 und 29 Jahre alten Männer 1992 Molotow-Cocktails auf ein Wohnheim neben der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber geworfen haben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von jeweils 18 Monaten gefordert. Sie hatte den Beschuldigten niedere Beweggründe und eine aktive Beteiligung an den Ausschreitungen vorgeworfen. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert, da man den Männern eine Mittäterschaft und das Werfen von Molotow-Cocktails nicht habe nachweisen können.
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Am 17. Jun. 2002 unter:
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