Ausländerpolitik
Die Kernpunkte des Zuwanderungsgesetzes
Laut Gesetzentwurf haben Deutsche und bereits hier lebende Ausländer bei der Arbeitsplatzvergabe Vorrang vor der Anwerbung von Kräften aus dem Ausland. Vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in ganz Deutschland geprüft werden. Davon unabhängig bekommen Hochqualifizierte ein Daueraufenthaltsrecht.
Desweiteren sollen Asylverfahren beschleunigt werden. Die Duldung als Aufenthaltstitel wird abgeschafft. Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten kein Asyl, aber einen Abschiebeschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, das so genannte "kleine Asyl". Dieser Aufenthaltsstatus verfestigt sich nach drei Jahren. Das Nachzugsalter für Kinder in Deutschland lebender Ausländer wird von derzeit 16 auf 12 Jahre gesenkt.
In Paragraf 1 des Gesetzentwurfes heißt es: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland." Damit kam die Regierungskoalition der Union entgegen. Das Gesetz der Härtefallregelung sieht vor, dass eine Aufenthaltserlaubnis ohne sonstige Gründe erteilt werden kann, "wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen".
Für die Integration der Ausländer sind Deutschkurse und eine Einführung in deutsche Geschichte, Kultur und das Rechtssystem vorgesehen. Die Kosten sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden, einen gewissen Anteil sollen die Zuwanderer selbst bezahlen. Im Gesetz ist keine Summe genannt, die Bundesregierung will sich aber mit mindestens 200 Millionen Euro im Jahr beteiligen.
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Am 20. Jun. 2002 unter:
welt-onlineStichworte:
« Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz
Der Streit um das Zuwanderungsgesetz »

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