Zuwanderungsgesetz
Unions-Länder kündigen Klage an
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) kündigte in Erfurt an, die Landesregierung werde mit einer Normenkontrollklage prüfen lassen, ob das Gesetz am 22. März im Bundesrat rechtmäßig zustande gekommen ist. Damals hatte Bundesratspräsident Klaus Wowereit das gespaltene Votum Brandenburgs als Zustimmung gewertet und damit für einen Eklat gesorgt. Die Union hält diese Bewertung für verfassungswidrig. Vogel sagte, da die wesentlichen Teile des Gesetzes ohnehin erst Anfang 2003 in Kraft treten, sei ausreichend Zeit für eine Prüfung. Er habe auch inhaltliche Bedenken gegen das Gesetz, fügte er hinzu. Sollte das Verfassungsgericht urteilen, dass das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist, müsse eine Novellierung in die Wege geleitet werden.
Auch die hessische Landesregierung kündigte an, nach Karlsruhe zu ziehen. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nannte in Wiesbaden eine Klage "nunmehr unausweichlich". Auch Bayern wird klagen, wie Innenminister Günther Beckstein (CSU) in München betonte. Er sagte darüber hinaus, die Union werde im Falle eines Wahlsieges das jetzige Gesetz "kassieren" und binnen eines Jahres eines vorlegen, "das Zuwanderung wirklich steuert und begrenzt".
Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) sagte, seine Landesregierung überlege, dem geplanten Normenkontrollverfahren der Unions-regierten Länder beizutreten. Die Entscheidung werde das Kabinett am 2. Juli treffen.
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