Homo-Ehe
Verfassungsgericht urteilt am 17. Juli
Nach einer Erhebung des Frankfurter Familienrechtlers Peter Finger gibt es bislang bundesweit mehr als 3000 Homo-Ehen. Dabei verpflichten sich die gleichgeschlechtlichen Partner zu gegenseitiger Fürsorge. Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen und müssen einander Unterhalt leisten. Nach dem Tod eines Partners gehört der andere zu den gesetzlichen Erben. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. April über die Verfassungsklagen Bayerns, Sachsens und Thüringens mündlich verhandelt.
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Am 24. Jun. 2002 unter:
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