Ist Altenpflege ein Heilberuf?
Karlsruhe prüfte Altenpflegegesetz
Die Krankenkassen berichteten in der Anhörung von "teilweise erheblichen Qualitätsdefiziten in der Altenpflege in Deutschland". Es gebe "überraschend viele Defizite im medizinisch-pflegerischen Bereich", sagte der Vertreter des medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, Peter Pick. Besondere "Problemauffälligkeiten" seien in Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen-Anhalt festgestellt worden. Pick hält die Ausbildung in der Altenpflege für "dringend reformbedürftig".
Umstritten war in der Verhandlung vor allem, ob der "typische Frauenberuf" Altenpflege zu den Heilberufen zu zählen ist und deshalb verfassungsrechtlich der Erlass eines Bundesgesetzes zulässig ist. Bayern bestritt dies. "Ich möchte die Altenpflege nicht auf Altenkrankenpflege reduziert wissen", sagte der Staatssekretär im bayerischen Kultusministerium, Karl Freller. "Alt sein ist keine Krankheit", betonte er.
Der Prozessbevollmächtigte Bayerns, der Berliner Staatsrechtler Christian Graf von Pestalozza, fügte hinzu, der Bedarf an Krankenpflege alter Menschen sei zwar gestiegen. Die medizinisch-pflegerischen Aspekte würden aber "nicht derart überwiegen, dass aus einem Pflegeberuf ein Heilberuf geworden ist". Ein Altenpfleger sei "nicht Seelsorger und nicht Arzt oder Krankenpfleger eines alten Menschen".
Dem hielt Bergmann entgegen, der Beruf des Altenpflegers habe sich in den vergangenen zehn Jahren gewandelt und gehöre heute wie der des Krankenpflegers zu den Heilberufen. Da chronische und psychische Erkrankungen zu den häufigsten Krankheitsbildern im Alter gehörten, prägten die medizinisch-pflegerischen Aufgaben den Berufsalltag der Altenpfleger. Das Gesetz schaffe die Grundlage dafür, dass Altenpflegeschüler "ihren Beruf bundesweit einheitlich und auf hohem Niveau erlernen" könnten und dieser "attraktiver und damit konkurrenzfähig" werde, betonte die Bundesfamilienministerin.
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