Radioaktivität bei Atomfabrik Hanau
Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein
In Bodenproben vom Mai 2001 und vom Mai dieses Jahres seien "kugelförmige Partikel" gefunden worden, die einem "industriellen Fertigungsprozess" zuzuordnen seien, erklärte die Staatsanwaltschaft. Allerdings seien "keine überhöhten Werte" von Thorium und Uran festgestellt worden. Die Strahlung liege "im Bereich der natürlichen Belastung" oder darunter. "Die Herkunft der Partikel aus Fusionsexperimenten ist danach unwahrscheinlich", betonten die Ermittler. Nach dem Auffinden der Kügelchen war zunächst der Verdacht entstanden, sie stammten aus den ehemaligen Hanauer Nuklearbetrieben.
Die Staatsanwaltschaft schließt nach eigener Darstellung nicht aus, dass es sich bei den radioaktiven Partikeln um Verbrennungsrückstände handelt. Vergleichsproben aus dem Umfeld von Braunkohlekraftwerken hätten ähnliche Analysewerte gezeigt.
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Am 26. Jun. 2002 unter:
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