Stasi-Unterlagengesetz
Novelle könnte am Widerstand der Union scheitern
Hinter vorgehaltener Hand heißt es in der SPD schon jetzt, die Chancen für das Gesetz stünden bestenfalls 30 zu 70. Am Freitag soll der Entwurf mit rot-grüner Mehrheit im Bundestag verabschiedet werden. Bei der Novelle handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Die Union kann aber in der Länderkammer am 12. Juli den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit gewinnt sie Zeit, die Rot-Grün am Ende fehlt.
Mit dem Vermittlungsergebnis könnte sich der Bundestag frühestens auf seiner für die Haushaltsberatung anberaumten Sondersitzung am 12. oder 13. September befassen. Gegen das Votum des Parlamentes könnte wiederum der Bundesrat erst in seiner Sitzung am 27. September Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann zwar mit einer Kanzlermehrheit zurückgewiesen werden, dazu müsste aber der jetzige Bundestag nach der Wahl nochmals zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Damit wäre alles Ringen um Formulierungen im Gesetzestext, die stundenlangen Expertenanhörungen im Bundestags-Innenausschuss und alles Drängen der Stasi-Unterlagenbehörde und der Opferverbände auf ein Offenhalten der Akten umsonst gewesen. Die Unions-Fraktion dementiert heftig, dass sie die Novelle auf Kohls Geheiß blockiert - so manch ein ostdeutscher CDU-Abgeordneter wirkt dabei aber merkwürdig nervös. Viel ließe sich darüber spekulieren, warum der "Kanzler der Einheit" sich so vehement gegen die Öffnung seiner Akten wehrt.
Weitaus schwerer als dies wiegt, dass jeder DDR-Funktionär, der nicht direkt mit der Stasi zusammengearbeitet hat, sich auf das Grundsatzurteil des BVG berufen kann. Nur wer die DDR-Realität ignoriert, kann in Kauf nehmen, dass viele mehr oder weniger mächtige Systemopportunisten - SED-Parteisekretäre, Schulleiter, Kombinatsdirektoren, Richter - sich jetzt entspannt zurücklehnen können. Die Opferverbände liefen Sturm und zeigten ihre Enttäuschung über ehemalige Bürgerrechtler in den Reihen der Union offen. Genützt hat es ihnen nichts.
Dabei stellt die Neufassung des entscheidenden StUG-Paragrafen 32 bei weitem nicht solch eine Zumutung für die Betroffenen dar, wie dies von der Union beklagt wird. Lediglich jene Informationen sollen herausgegeben werden, die im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Rolle einer Person oder mit ihrer Amts- oder Funktionsausübung stehen. Dass die Birthler-Behörde dabei das letzte Wort haben soll, rechtfertigt den Aufschrei im Namen der vermeintlichen Opfer ebenfalls nicht.
Der ehemalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, verwies unlängst darauf, dass im StUG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht "aus Versehen" eingeschränkt wurde, sondern dass dies dem besonderen Charakter der Stasi-Akten geschuldet sei. Sie enthalten überwiegend rechtsstaatswidrig gewonnene Informationen, weil die DDR nun einmal kein Rechtsstaat war. Überdies hat die Behörde in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sensibel zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und schutzwürdigen Persönlichkeitsrechten abzuwägen in der Lage ist.
Offenbar reicht aber im Jahr 13 nach dem Sturm auf die Stasi-Zentralen in der DDR der Druck der Öffentlichkeit nicht mehr aus, um die Akten offen zu halten. Damit gibt Deutschland den jungen Demokratien des ehemaligen Ostblocks ein schlechtes Beispiel. Dort gilt das einzigartige StUG und die bisherige Praxis im Umgang mit den Akten als leuchtendes Vorbild.
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Am 27. Jun. 2002 unter:
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