Hartz-Kommission
Arbeitslosen-Chipkarte könne Entbürokratisieren
Hartz sagte, auf der Karte sollten unter Berücksichtigung des Datenschutzes die persönlichen Versicherungsansprüche sowie Qualifikationen und Beschäftigungszeiten eines Erwerbslosen gespeichert werden. "Damit weiß der Vermittler beim Arbeitsamt in Sekundenschnelle, wen er vor sich hat", erläuterte er. Riester erhofft sich davon weniger Bürokratie und im Gegenzug mehr Zeit für die Vermittlung Arbeitsloser.
Niebel glaubt, dass bei den Arbeitsämtern ein Blick in die PC-Akte des Arbeitslosen zum gleichen Ergebnis wie die Chipkarte führe. Deshalb sei eher mit neuen Kosten statt mit einem Abbau von Bürokratie zu rechnen. Wenn eine Chipkarte hingegen zugleich auch von privaten Arbeitsvermittlern gelesen werden könne, berge dies erhebliche datenschutzrechtliche Probleme.
Jacob plädierte deshalb für die Einführung auf freiwilliger Basis. Der Bundesdatenschutzbeauftragte mahnte zugleich, es sollten auf solch einer Karte nur Daten gespeichert werden, die für die Vermittlung notwendig seien. Problematisch sei die Aufnahme von Beschäftigungszeiten in den Chip, denn diese Daten hätten mit der Vermittlung "überhaupt nichts zu tun", sagte er. Zudem dürften Arbeitslosen, die die Karte nicht wollten, keine Nachteile bei der Vermittlung entstehen.
Riester sagte am Freitag in Berlin, eine solche Chipkarte könne helfen, zu entbürokratisieren. So könnten Zeit und Arbeitskraft bei Verfahren und Abläufen in den Arbeitsverwaltungen eingespart werden. Im Gegenzug würde mehr Zeit für die Vermittlung Arbeitsloser übrig bleiben.
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Am 28. Jun. 2002 unter:
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