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Zahlreiche Gesetzesänderungen treten in Kraft

1. Juli 2002

Zum 1. Juli treten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen: Die Renten steigen in den alten Bundesländern um 2,16 Prozentund in den neuen Bundesländern um 2,89 Prozent. Für eine Standardrente, der 45 Jahre Versicherungsjahre mit Durchschnittverdienst zugrunde liegen, bedeutet dies ein Plus auf 1.164 Euro im Westen und 1.022 Euro im Osten.

Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt die verfügbare Standardrente auf 1.072 Euro in den alten und 941 Euro in den neuen Bundesländern.

Für jedes Kindererziehungsjahr bekommen Rentnerinnen monatlich 25,86 Euro (bisher: 25,31 Euro) in den alten Bundesländern und 22,70 Euro (bisher: 22,06 Euro) in den neuen Bundesländern. Es gelten zugleich neue Renten-Freibeträge bei Tod eines Partners sowie für die Zahl der Kinder.

Renten und Pflegegelder der gesetzlichen Unfallversicherungsowie die Renten der Altersicherung der Landwirte werden um die gleichen Werte wie die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben, also 2,16 Prozent in den alten Ländern und 2,89 Prozent in den neuen Ländern.

Entsprechend der Erhöhung der Renten steigen die Renten der Kriegsopfer und der nach dem sozialen Entschädigungsrecht weiteren Berechtigten um 2,16 Prozent im Westen. Dies gilt auch für die Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer und Opfer des SED Regimes in den neuen Bundesländern, die bereits seit 1999 in der gleichen Höhe wie in den alten Bundesländern gezahlt werden. Für alle weiteren Berechtigten wie Kriegshinterbliebene, Gewaltopfer, Wehrdienst- und Zivildienstgeschädigte erhöhen sich die Rentenleistungen im Osten um 3,01 Prozent.

Mit dem neuen Teilzeit-Förderprogramm "Beschäftigungsbrücke Ost" bekommen arbeitslose Jugendliche einen Zuschuss der Bundesanstalt für Arbeit von 20 Prozent des Teilzeitlohnes, wenn die Einstellung in Rotation mit einem älteren Mitarbeiter, der in Altersteilzeit geht, einhergeht.

Das Seemannsgesetz wird geändert. Der Acht-Stunden-Tag wird beibehalten. Darüber hinaus wird in besonderen Fällen die mögliche Arbeitszeit auf 14 Stunden täglich und auf 72 Stunden wöchentlich begrenzt. Die Mindestruhezeit muss 10 Stunden täglich und 77 Stunden wöchentlich betragen. Die bisher zulässige Mehrarbeit von bis zu 120 Stunden monatlich entfällt. Für Seefischer wird die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden im Jahres-Durchschnitt begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen jedoch die Tarifsvertragparteien abweichende Regelungen vereinbaren. Das Mindestalter für eine Beschäftigung in der Seefahrt wird von 15 auf 16 angehoben.

Die Regelsätze in der Sozialhilfe sowie die Grundbeträge steigen um 2,16 Prozent.

Personen mit Contergan-Schäden erhalten erstmals seit fünf Jahren höhere Renten. Sie steigen um 4,0 Prozent. Die Betroffenen - heute zwischen 38 und 43 Jahre alt - erhalten ab 2003 ferner mehr Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren. Das bedeutet, dass sie sich die Rente nicht nur zum Erwerb von Wohneigentum auszahlen lassen können, sondern auch, wenn dies der "wirtschaftlichen Stärkung" des Wohneigentums dient wie der Schuldentilgung oder der Modernisierung.

Nach dem neuen Gesetz können Autobesitzer schrottreife Fahrzeuge künftig kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Dies gilt zunächst für Autos, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Für schon im Verkehr befindliche Autos ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich.

Das Urhebervertragsrecht regelt Ansprüche eine Urhebers, wenn er keine angemessene Vergütung erhält. Was in einer Branche angemessen ist, wird in gemeinsamen Vergütungsregeln konkretisiert.