Abgeschoben - gefoltert - zurückgekehrt
Ein türkischer Kurde soll trotz Folter erneut abgeschoben werden
PRO ASYL und die Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. befürchten, dass Mehmet S. Demir im Fall einer Abschiebung festgenommen und erneut gefoltert werden könnte. Die beiden Organisationen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingeschaltet, mit dem Ziel, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Fall erneut prüft.
Connection e.V. und PRO ASYL kritisieren, dass Mehmet S. Demir vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge überhaupt nicht angehört worden ist, obwohl ihm in der ablehnenden Entscheidung Widersprüche in seiner schriftlichen Stellungnahme vorgeworfen werden. Zudem wurden seine Angaben zur Folter sowohl vom Bundesamt als auch von der zuständigen Richterin des Verwaltungsgerichtes Kassel ignoriert.
Den Hintergrund des Falles Demir bildet eine jahrelange Leidensgeschichte. Bereits im Jahre 1995 hatte er in Deutschland einen ersten Asylantrag gestellt und diesen u.a. damit begründet, er habe es abgelehnt, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um in der Kontraguerilla eingesetzt zu werden. Trotz exilpolitischer Aktivitäten und der Teilnahme an einer öffentlichen Kriegsdienstverweigerungsaktion vor dem türkischen Konsulat in Frankfurt wurde auch Demirs Asylfolgeantrag abgelehnt. Am 5. November 1998 wurde er abgeschoben. Nach seinen Angaben wurde er auf dem Istanbuler Flughafen verhört und schließlich zur Ableistung seines Militärdienstes gezwungen.
Nach Beendigung des Militärdienstes sei er eines Tages in Istanbul von der Polizei aufgegriffen und in einen Folterkeller gebracht worden. Auch dort habe man ihn zunächst wegen der Militärdienstverweigerung bedroht und beschimpft und schließlich gefoltert, indem man ihm Brandwunden beibrachte. Nach 5 Tagen sei er aus dem Gewahrsam freigekommen. Am 8. September 2001 gelang Mehmet S. Demir die Flucht nach Deutschland.
Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes im Asylfolgeverfahren und der Ablehnung des Eilantrages durch das VG Kassel befindet er sich nun aufgrund seiner durch die Folter erlittenen Traumatisierungen in einer psychiatrischen Klinik.
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Am 03. Jun. 2002 unter:
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