Problem V-Leute
Verbotsverfahren gegen NPD droht zu scheitern
Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums bestätigte die Absprache der Länder, keine weiteren V-Leute zu nennen. Der Sprecher verwies allerdings darauf, dass das Verfassungsgericht nicht ausschließlich verlangt habe, Namen publik zu machen, sondern Namen oder Gründe, warum diese nicht genannt werden könnten. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte der "Süddeutschen Zeitung" gesagt: "Ohne Quellen können wir den Verfassungsschutz einstellen". Beckstein fügte hinzu: "Es kommt nicht in Frage, dass wir der NPD die V-Leute nennen".
Das Verbotsverfahren war im Januar zunächst ausgesetzt worden, nachdem bekannt geworden war, dass mehrere NPD-Funktionäre auch Spitzel des Verfassungsschutzes waren. Am 8. Oktober soll das Verfahren mit einem Erörterungstermin zur V-Mann-Problematik fortgesetzt werden.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, betonte, die Fragen des Bundesverfassungsgerichtes würden "ausführlich beantwortet". Die Frist dazu laufe am 31. Juli ab. Aus Sicht des Bundes könne das Verfahren dann weiter seinen "guten Gang" gehen.
Der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU) sah das anders: "Wenn das Bundesverfassungsgericht auf detaillierten Auskünften über sämtliche bei der NPD eingeschleusten V-Leute besteht, haben wir ein Problem." Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, pflichtete ihm bei. "Es sieht nicht gut aus für die Antragsteller. Ich fürchte, das Verfahren wird erfolglos bleiben", sagte Stadler. Der Vorschlag, dem Verfassungsgericht Informationen über die V-Leute unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne Kenntnis der NPD zu geben, scheide praktisch aus. Die NPD habe in einem Rechtsstaat Anspruch auf alle gegen sie verwendeten Informationen.
Uneinigkeit bahnt sich in der Frage der V-Leute in der rot-grünen Koalition an. Der Innenexperte der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hob hervor, dass die Identität der V-Leute nicht offen gehandelt werden könne. "Es gibt schutzwürdige Interessen von Personen", argumentierte er. Dagegen sagte der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, er wäre dafür, den Quellenschutz zurückzustellen. "Das Verbotsverfahren platzen zu lassen, wäre der größere Schaden", befürchtete Beck.
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Am 10. Jul. 2002 unter:
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