Anbieter-Auswahl im Ortsnetz gestoppt
Bundesrat verweigert weitergehende Wahlfreiheit im Telefonnetz
In der Debatte warb Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) dafür, eine entsprechende Regelung erst bei der im nächsten Jahr anstehenden größeren Novelle des Telekommunikationsgesetzes anzugehen. Dagegen betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Margareta Wolf (Grüne), die Gesetzesänderung sei dringend notwendig und entspreche zwingenden europäischen Vorgaben. Bei einer Verzögerung drohe Deutschland eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof.
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Am 12. Jul. 2002 unter:
arbeitStichworte:
« Kompromiss zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht
Alle 71 Opfer der Flugzeugkatastrophe identifiziert »
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