Union scheitert mit Vermittlungs-Antrag
Novelle des Stasiunterlagen-Gesetzes gebilligt
Danach sollen Unterlagen, die im direkten Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Rolle eines Prominenten stehen, von der Birthler-Behörde an Dritte herausgegeben werden können. Dies soll auch für Akten über Personen gelten, die von der Stasi ausspioniert wurden. Allerdings sollen die Betroffenen vor der Herausgabe ihrer Akten informiert werden und Einspruch dagegen einlegen können. Auch muss die Behörde bei der Abwägung, welche Akten sie herausgibt, besonders berücksichtigen, ob die Informationserhebung "erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht". Derzeit dürfen nur die Akten von Stasi-Mitarbeitern oder Begünstigten ohne deren Einwilligung an Dritte herausgegeben werden.
Mit der Novelle reagiert der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Akten über Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU), der erfolgreich gegen eine Herausgabe der Unterlagen geklagt hatte. Die Neuregelung bedurfte zwar nicht der Zustimmung des Bundesrates, doch hätte dem Gesetz bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgrund der ablaufenden Legislaturperiode das Aus gedroht.
In der Debatte bedauerte Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU), dass über die Novelle kein Einvernehmen erzielt worden sei. Für eine solche Lösung wäre der von der Unions-Fraktion im Bundestag vorgelegte Änderungsantrag zu dem Gesetz eine tragfähige Grundlage gewesen. Nun stehe zu befürchten, dass die Neuregelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht Stand halten werde. Milbradt betonte zugleich, die auch von Sachsen geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses solle keineswegs einer Blockade der notwendigen Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes dienen.
Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) will mit rechtlichen Schritten gegen die vom Bundesrat beschlossene Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes vorgehen. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner erklärte am Freitag in Essen, wenn das Gesetz in Kraft trete, werde man "ohne zu zögern" den Rechtsweg beschreiten. "Wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht", fügte Holthoff-Pförtner hinzu.
Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, begrüßte dagegen die Entscheidung der Länderkammer. Mit dem Gesetz hätten Bundestag und Bundesrat deutlich gemacht, wie wichtig ihnen die Aufarbeitung der SED-Diktatur sei. Die Behörde bereite sich jetzt darauf vor, die inzwischen aufgelaufenen Anträge aus Wissenschaft und Medien nach der neuen Rechtslage zu bearbeiten.
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Am 12. Jul. 2002 unter:
politikStichworte:
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Kompromiss zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht »

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