Das Hartz-Konzept:
Zwei Millionen weniger Arbeitslose angepeilt
Kernpunkte: Die Hartz-Kommission setzt vor allem auf verstärkte Anreize für eine schnellere Jobvermittlung, gezielte Förderung der Selbstständigkeit und den vermehrten Einsatz von Leiharbeit.
Die Maßnahmen im einzelnen:
1.) Zeitarbeit erleichtern: Jedem der 181 Arbeitsämter soll eine Personalagentur angegliedert werden, die entweder von der Behörde selbst oder von einer privaten Firma gemanagt wird. Diese Agenturen verleihen Arbeitslose befristet an Unternehmen. Die Arbeitslosen werden so quasi zu Angestellten der Arbeitsämter. Die Agenturen sollen auch Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer bei Verleihfirmen fest angestellt werden.
2.) Vermittlung: Die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsvermittlung soll von heute 33 Wochen auf 22 Wochen verkürzt werden. Die Arbeits- und Sozialämter werden dazu nach modernen Managementmethoden und durch die Einführung von Erfolgsprämien und Leistungsvergleichen zu Job-Centern zusammengelegt. Beschäftigte sollen sich künftig sofort arbeitslos melden müssen, wenn sie gekündigt werden, und dann während der Arbeitszeit auf Stellensuche gehen. Die Betriebe profitieren, wenn sie ihre Stellen den Arbeitsämtern sofort melden oder Entlassungen vermeiden.
3.) Arbeitslosen-Pass: Jeder Arbeitslose soll eine Chipkarte mit seinen Qualifikationen, Beschäftigungszeiten, Versicherungsansprüchen etc. erhalten, um die Vermittlung zu beschleunigen.
4.) Zumutbarkeit: Die Zumutbarkeitskriterien zur Annahme einer Arbeit sollen verschärft werden. Junge Singles müssen künftig bundesweit umziehen oder geringere Verdienste akzeptieren.
5.) Arbeitslosengeld: Im Gespräch ist, das Arbeitslosengeld während der ersten sechs Monate in drei leicht zu errechnenden Pauschalbeträgen zu zahlen. Nach weiteren sechs Monaten soll es ein Sozialgeld geben. Auch die Dauer der Arbeitslosenhilfe soll begrenzt werden. Es gibt widersprüchliche Aussagen, wie aktuell diese Kürzungen innerhalb der Kommission sind.
6.) Ältere Arbeitnehmer: Über 55-Jährige dürfen bis zur Rente mit einem reduzierten Arbeitslosengeld zu Hause bleiben und nebenbei mehr als heute hinzuverdienen.
7.) Niedriglohnsektor: Arbeitnehmer sollen künftig bis zur Höchstgrenze von 890 Euro Anspruch auf gestaffelte Zuschüsse des Staates zu ihren Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen bekommen.
8.) Selbstständigkeit: Arbeitslose sollen sich künftig einfach und unbürokratisch in "Ich AGs" selbstständig machen können. Wer mit seiner Geschäftsidee nicht mehr als 15 000 bis 20 000 Euro im Jahr einnimmt, darf den Gewinn zusätzlich zu seiner Unterstützungsleistung behalten. Allerdings müssen zehn Prozent der Einkünfte als Pauschalsteuer abgeführt werden.
9.) Investitionen im Osten: Das Geld, das durch eine schnellere Vermittlung der Arbeitslosen eingespart wird, soll in den Ost-Arbeitsmarkt investiert werden. Darüber hinaus will die Kommission in strukturschwachen Regionen offenbar an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen festhalten.
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Am 12. Jul. 2002 unter:
arbeitStichworte:
« Schröder hält Stoibers Arbeitsmarkt-Konzept für nicht finanzierbar
Mit zehn Milliarden Euro neue Jobs schaffen »
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