Verbraucherschützer erwarten sinkende Preise

EU-Kommission liberalisiert Auto-Markt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat den Beschluss der EU-Kommission zur Reform des europäischen Automarktes begrüßt. "Mit der neuen Regelung ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb im Kfz-Markt getan worden", so Edda Müller, Vorstand des vzbv. Dadurch seien endlich Voraussetzungen geschaffen, die Händler statt zu Handlangern der Hersteller wieder zu eigenverantwortlichen Unternehmern zu machen. Durch sinkende Preise bei gleichbleibender Qualität würden die Verbraucher Nutznießer der Reform sein. Als einzigen Wermutstropfen bezeichnete der vzbv die Gewährung längerer Übergangsfristen beim Gebietsschutz bis 2005. "So müssen die Verbraucher bis 2005 warten, um in den vollen Genuss der Reform zu kommen", so Edda Müller. Gut sei jedoch, dass die kartellrechtliche Sonderstellung der Automobilindustrie ein Auslaufmodell sei.

Konnten die Hersteller bislang durch eine nahezu vollständige Kontrolle der Vertriebs- und Servicenetze einen freien Wettbewerb im Automarkt praktisch ausschließen und damit das Preisniveau künstlich hoch halten, wird der Markt ab 1. Oktober 2003 in Bewegung kommen. So wird es mehr Handlungsspielraum für den Handel geben. Die enge Bindung zwischen Hersteller und Vertragshändler wird deutlich gelockert. Ab Oktober 2005 sind Händler nicht mehr an bestimmte Standorte gebunden und können europaweit Filialen eröffnen. Zudem können Händler mehrere Marken gleichzeitig anbieten. Durch die erhöhte Transparenz des Angebots dürften nach Einschätzung des vzbv die Preise in Bewegung geraten.

Außerdem werden Verkauf und Service entkoppelt: Neuwagenhändler haben künftig die Möglichkeit, Dienstleistungen unter Einhaltung vorgegebener Qualitätsstandards an Subunternehmer oder freie Werkstätten abzutreten. Vertragswerkstätten können künftig Originalersatzteile direkt vom Ersatzteilhersteller beziehen. Dies lässt niedrigere Preise erwarten ebenso wie die Verpflichtung für Autokonzerne, freien Werkstätten die erforderlichen Daten und Diagnose-Instrumente zugänglich zu machen, wenn diese den Qualitätskriterien der Hersteller entsprechen. Der Verbraucher kann dann auch solche freien Werkstätten wählen, ohne seine Herstellergarantie zu verlieren.

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