Bei privater Gruppenreise
Rücktrittsrecht bei Hotelreservierung
In der Begründung des Gerichts heißt es, der Pfarrer habe die Gruppenreise nicht als Kaufmann, sondern als Privatperson zu karitativen Zwecken ohne kommerziellen Hintergrund organisiert. Entsprechend habe er auch nicht über finanzielle Rücklagen verfügt, um etwaige Kosten wegen eines Reiserücktritts auszugleichen.
Zwar hatten beide Parteien dem OLG zufolge zuvor einen verbindlichen Hotelreservierungsvertrag abgeschlossen, in dem ein Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich vereinbart war. Doch habe dem Pfarrer wegen des für ihn ansonsten zu großen Risikos ein vertragsimmanentes Rücktrittsrecht zugestanden. Zudem habe er die Buchung dreieinhalb Monate vor dem geplanten Reisezeitraum rückgängig gemacht und damit rechtzeitig gehandelt, da das Rücktrittsrecht nicht zeitlich unbegrenzt gelte.
(Az: 30 U 216/01)
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Am 19. Jul. 2002 unter:
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Westerwelle darf nicht ins Fernsehen »

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