Auszahlung durch UN-Organisation ungünstig
Sinti und Roma kritisieren Benachteiligung bei NS-Zwangsarbeiter-Entschädigung
Als Ursache nannte Rose, dass per Gesetz die Abwicklung der Entschädigung für die deutschen Sinti und Roma bei der UNO-Organisation für Migration (IOM) liege. Diese habe jedoch "mit NS-Unrecht keine Erfahrung" und sich erst nach längerer Zeit zur Zusammenarbeit mit dem Zentralrat bereiterklärt. Daher forderte der Zentralrat die Aufnahme in das Stiftungskuratorium. Rose forderte den Bundestags-Innenausschuss auf, zu Beginn der kommenden Legislaturperiode dafür die gesetzlichen Weichen zu stellen.
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Am 30. Jul. 2002 unter:
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Bundesregierung darf vor gefährlichen Produkten warnen »

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