Stasi-Unterlagengesetz
Novelle soll am Donnerstag verabschiedet werden
Die Fraktions-Unterhändler von SPD, Grünen und FDP hatten sich bereits in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss verständigt und diesen am Dienstag nochmals präzisiert. Demnach muss die Stasi-Unterlagenbehörde künftig bei der Abwägung, welche Akten herausgegeben werden, besonders berücksichtigen, ob die Informationserhebung der Staatssicherheit seinerzeit "erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung" beruhte. In der Kompromissfassung zuvor war dies nur bei "schweren Menschenrechtsverletzungen" vorgesehen.
Die Novelle sieht außerdem vor, dass nur solche Informationen über Personen der Zeitgeschichte oder politische Funktionsträger herausgegeben werden dürfen, die deren "zeitgeschichtliche Rolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen", mithin also keine Informationen über das Privatleben. Zudem müssen die Betroffenen vor Herausgabe der Akten informiert werden und Akteneinsicht erhalten, um Einwände erheben zu können, die die Behörde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen muss.
Die Union hält den Entwurf für nicht akzeptabel, weil das Letztentscheidungsrecht über die Herausgabe der Akten nicht bei den Opfern liegt, sondern im Ermessen der Behörde. Der FDP-Rechtsexperte und frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig ging dennoch davon aus, dass die Gesetzesnovelle nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bundesrat passiert. Falls die Union versuchen sollte, das Gesetz durch Anrufung des Vermittlungsausschusses aufzuhalten, werde die schwarz-gelbe Landesregierung in Magdeburg sich bei der Abstimmung enthalten und so die nötige Bundesratsmehrheit für ein Vermittlungsverfahren verhindern. Da das Gesetz keiner förmlichen Zustimmung der Länderkammer bedürfe, könne es damit in Kraft treten, sagte Schmidt-Jortzig.
Die Nachbesserung am Gesetzentwurf war laut Schmidt-Jortzig wichtig, um den Opferschutz klar herauszustellen. "Jetzt ist jede Menschenrechtsverletzung bei der Informationsgewinnung durch die Stasi ein Moment, der die Herausgabe von Akten stoppen kann", sagte der FDP-Politiker. So müsse die Stasi-Unterlagenbehörde bei ihrer Entscheidung über die Aktenherausgabe auch Verletzungen von Post- und Fernmeldegeheimnis oder der Unverletzlichkeit der Wohnung berücksichtigen.
Die Grünen sehen ein "abgestuftes Ermessen" der Behörde gewährleistet, je nach Schwere der zur Informationsgewinnung begangenen Menschenrechtsverletzung.
Die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld (CDU) kritisierte dagegen, es sei nicht garantiert, dass die Stasi-Unterlagen nur zur Aufklärung von Stasi-Verbrechen verwandt werden dürften.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 04. Jul. 2002 unter:
nachrichtenStichworte:
« Black Boxes gefunden - eine beschädigt
Nida-Rümelin will deutschen Film stärken »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
- Emanzipation der Frau: Kristina Schröder, Frauenqoute und Gleichberechtigung
- Fitness & Wellness durch Sport im Alter
- Coaching für Führungskräfte: Jürgen Klopp | Motivation und Erfolg
