Keine öffentlichen Aufträge mehr
Bundestag beschließt "Liste unzuverlässiger Unternehmen"
Zur Begründung des Gesetzes verweist die Koalition darauf, dass Unternehmen beispielsweise bei Bestechung, Untreue, Betrug sowie Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die öffentliche Auftraggeber sollen verpflichtet werden, an das Register sowohl ihre Entscheidungen über den Ausschluss von Unternehmen zu melden als auch Auskünfte aus dem Register über die Zuverlässigkeit von Firmen einzuholen. Den betroffenen Firmen soll ferner Gelegenheit zum Widerspruch eingeräumt werden.
Einzelheiten soll das Bundeswirtschaftsministerium in einer Rechtsverordnung regeln. Die Neuregelung bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich am Freitag nächster Woche mit der Vorlage befassen.
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Am 05. Jul. 2002 unter:
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« Ex-SS-Offizier Engel zu sieben Jahren Haft verurteilt
Lebensmittelskandal, der ichweißnichtwievielte »
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