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Ministererlaubnis für Übernahme von Ruhrgas durch E.ON erteilt

Verbraucherschützer kündigen Klage an

Das Bundeswirtschaftsministerium hat wie erwartet die Übernahme von Ruhrgas durch den Energiekonzern E.ON genehmigt. Mit der umstrittenen "Ministererlaubnis" setzte sich das Ministerium über die einhelligen Bedenken des Bundeskartellamtes, der Monopolkommission, von Verbraucher- und Umweltschützern, der Opposition und von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hinweg, die die Übernahme wegen der Verzerrungen auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt ablehnen. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, der vor seinem Wechsel in die Politik Manager beim E.ON-Vorgänger Veba war und gerüchteweise auch nach den Wahlen wieder in die Energiebranche wechseln wird, schickte für die Genehmigung seinen Staatssekretär Alfred Tacke vor. E.ON und Ruhrgas äußerten sich befriedigt. Kritik kam von der CDU, den Grünen und der FDP. Verbraucherverbände wollen gegen die Genehmigung klagen.

Tacke führte für die Entscheidung übergeordnete Gemeinwohlgründe an, die die Wettbewerbsbeschränkungen relativierten. E.ON steige mit der Fusion zum vertikal integrierten Global-Player auf, der im Interesse der deutschen Wirtschaft und der langfristigen Versorgungssicherheit gegen starke ausländische Konkurrenz agieren könne. Damit hat ein Bundeswirtschaftsministerium zum siebten Mal ein zuvor vom Bundeskartellamt ergangenes Fusionsverbot ausgehebelt.

Der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) erklärte, da eine Rücknahme der Ministererlaubnis "nicht sehr wahrscheinlich" sei, werde er jetzt für eine Regulierungsinstanz streiten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bund für Energieverbraucher kündigten gerichtliche Schritte an. Etliche Juristen hatten darauf verwiesen, dass als Vertreter für Wirtschaftsminister Müller bei einer solchen politischen Entscheidung nicht sein Staatssekretär entscheiden dürfe, sondern Bundesfinanzminister Hans Eichel zuständig sei. Die Entscheidung wäre damit rechtswidrig. Die Verbraucherschützer wollen daher Eilverfahren gegen die Entscheidung anstrengen.

Zu den Auflagen, die Tacke verhängte, gehört die Abgabe der Anteile von E.ON und Ruhrgas an der Verbundnetz Gas AG (VNG) in Leipzig, die sich auf insgesamt 42 Prozent belaufen. Davon können bis zu 25 Prozent an einen "strategischen Partner" gehen. Der Rest wird ostdeutschen Kommunen angeboten, von denen acht bereits 15,79 Prozent der Anteile halten.

Zu den Auflagen gehört auch die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzbetrieb und Erdgashandel bei Ruhrgas, um laut Tacke einen diskriminierungsfreien Durchleitungswettbewerb zu garantieren. E.ON und Ruhrgas haben sich auch verpflichtet, in den kommenden drei Jahren 75 Milliarden Kilowattstunden Erdgas durch ein Auktionsverfahren den Wettbewerbern anzubieten. Damit werde der Zugang zu freien Gasmengen für die Konkurrenz verbessert.

Die Europäische Kommission in Brüssel sieht derzeit "keinen Grund", in die getroffene Entscheidung einzugreifen. "Die Zuständigkeit liegt klar in Deutschland", sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, nannte die Entscheidung einen Rückschritt bei der Einführung von Wettbewerb auf den Energiemärkten. Bürger und Industrie würden die Zeche mit höheren Strom- und Gaspreisen bezahlen müssen. Auch der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Rainer Brüderle, sprach von einem "Schlag gegen den Wettbewerb".