Verstoß gegen Jugendschutz

Bier und Co. meist billiger als alkoholfreie Getränke

Rund 60 Prozent der Wirte verstoßen gegen des Gaststättengesetz, weil sie kein `alkoholfreies Getränk `_ billiger anbieten als das günstigste alkoholische. Dies ist das Ergebnis einer von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), initiierten Stichprobe in 221 Berliner Kneipen, Restaurants und Bistros. Der Verstoß gegen die Verordnung könne mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Als Reaktion auf den Test forderte Caspers-Merk sofortige Konsequenzen. "Die Aktion hat unseren Verdacht bestätigt. Alle Gastronomen müssen jetzt ihre Preise überprüfen und korrigieren", sagte sie der Zeitung. An die Länder und Gemeinden appelliere sie, im Sinne des Jugendschutzes künftig mit gezielten Kontrollen gegen Gesetzesverstöße vorzugehen.

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