Einspruch gegen das Brustkrebs-Gen-Patent
Greenpeace und Ärztekammer gegen Patentierung menschlicher Gene
Das Europäische Patentamt hat am 18. November 2001 unter der Nummer EP0705902 dem US-Pharma-Unternehmen Myriad ein Patent auf ein menschliches Gen erteilt, das in Zusammenhang mit Brustkrebserkrankungen steht. Die Wiener Ärztekammer sieht im Vorgehen des europäischen Patentamtes eine große Gefahr für Wissenschaft und Forschung und im weiteren Sinn auch für die Patienten. "Wenn jeder Wissenschaftler, der forscht an das Pharmaunternehmen zahlen muss, wird sich der jeweilige Mediziner das überlegen", so Bernhard Breindl, Referent für Ethik und Hospiz von der Wiener Ärztekammer. Die Ärztekammer habe schon in einer Vollversammlung dieses Vorgehen verurteilt, so der Mediziner. "Wir erwarten uns, dass sich die EU-Kommission überlegt, Schritte gegen die Patentrichtlinie zu unternehmen".
Dies wird von Greenpeace bereits seit Jahren gefordert. "Wir unterstützen diesen Einspruch vollinhaltlich, da wir negative Auswirkungen auf die medizinische Forschung und Therapie befürchten müssen. Gen-Patente richten sich eindeutig gegen die Anliegen der Patienten", formuliert Dorner das Anliegen der Mediziner. "Entdeckte Gene zu einer Erfindung umzudefinieren und dafür exklusive Nutzungsrechte zu beanspruchen, ist auch aus ethischer Sicht nicht zu vertreten", so Breindl. Mit der Forderung soll auch Druck auf die Politiker gemacht werden, die Patentrichtlinie noch einmal zu überdenken.
Das fordert auch Greenpeace. "Das beeinspruchte Patent ist ein Beispiel für ein besonders umfassendes Gen-Patent in diesem Bereich: Es umfasst neben dem Gen selbst auch alle Lebewesen (mit Ausnahme des Menschen), in die dieses Gen eingebaut wird. Zudem erstreckt sich das Patent nicht nur auf die mutierte, sondern auch auf die bei gesunden Menschen vorliegende Variante des Gens, was von Experten als äußerst problematisch eingeschätzt wird", so Thomas Fertl, Gentechnik-Experte von Greenpeace Österreich. Davon ausgehend werden alle therapeutischen und diagnostischen Anwendungen des Gens beansprucht. Das vom Patentamt in München erteilte Patent gilt auch in Österreich und kann nur mehr bis nächste Woche beeinsprucht werden.
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Am 23. Aug. 2002 unter:
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