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Wowereit weist Vorwürfe im Bilanzskandal der Bankgesellschaft zurück

Offenbar falsche Testate erteilt

Im Bilanzskandal bei der Bankgesellschaft Berlin (BGB) hat der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Klaus Wowereit (SPD), gegen ihn erhobene Vorwürfe zurückgewiesen. Der Brief des Wirtschaftsprüfers Achim Walther mit Hinweisen auf Bilanzfälschungen sei von der Senatskanzlei im Dezember 2001 an die Finanzverwaltung weitergegeben worden, sagte der Regierungschef am Freitag. Warum die Behörde Walther nicht geantwortet und den Brief sofort an die Staatsanwaltschaft übergeben habe, werde geprüft. Zugleich verwies Wowereit darauf, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Fülle von Indizien gegeben habe, wonach Bilanzen durch Wirtschaftsprüfer offenbar wissentlich falsch testiert wurden. Das Land Berlin hält die Mehrheit an der Bankgesellschaft.

Wirtschaftsprüfer Walther hatte einem "Handelsblatt"-Bericht zufolge 1997 vom Bankvorstand den Auftrag erhalten, die Immobilienfonds zu prüfen. Bei einer Sonderprüfung stellte Walther fest, "dass die Bank durch ihre Garantien den Fonds gegenüber so hohe Risiken eingegangen ist, dass sie sie auf Dauer möglicherweise gar nicht tragen kann". Walther wurde daraufhin von seinem Prüfungsauftrag entbunden. Danach testierte die international operierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO mit Sitz in Brüssel die Bilanzen der BGB-Immobilientochter (IBG).

Wowereit betonte, die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer werde gegenwärtig von der Bankgesellschaft geprüft. Die Staatsanwaltschaft ermittele seit vergangenem Jahr auch in diese Richtung. Deshalb sei durch die von der Verwaltung nicht sofort erfolgte Weitergabe des Briefes an die Ermittlungsbehörden "kein Schaden" entstanden. Der Sonderprüfbericht habe ihm nicht vorgelegen. "Zu keiner Zeit" seien Informationen zurückgehalten worden, betonte der Regierungschef. Er fügte hinzu: "Auf der Aufklärung der Bankenaffäre baut sich der Senat auf."

Für die Bankgesellschaft sei der Zeitungsbericht "nicht überraschend" gekommen, sagte eine BGB-Sprecherin. Der Sonderprüfbericht von Walther sei im Frühjahr 2002 entdeckt und "umgehend" der Staatsanwaltschaft zugeleitet worden. Die Sprecherin kündigte an, dass "in den nächsten Monaten" eine Gesamtübersicht erstellt werde, wie hoch mögliche Schadenersatzansprüche - auch gegenüber Wirtschaftsprüfern - ausfallen und inwieweit diese geltend gemacht werden könnten. Ob dies auch auf die Prüfgesellschaft BDO zutreffe, wollte die Sprecherin nicht sagen.

Die Bankgesellschaft war im vergangenen Jahr wegen ihrer riskanten Immobiliengeschäfte an den Rand der Insolvenz geraten und konnte nur durch eine Milliarden-Bürgschaft des Landes Berlin gerettet werden.