Wo sind unsere Bundesgerichte
Die Standorte der obersten Bundesgerichte im vereinten Deutschland
Das 1953 in Berlin errichtete oberste Verwaltungsgericht beschäftigt außer 65 Richtern noch rund 180 Beamte und Angestellte. Den Umzug nach Leipzig hatte eine unabhängige Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat Anfang der 90er Jahre beschlossen. Diese Sitzverlagerung erstreckt sich auch auf die Wehrdienstsenate, die bisher in München ansässig waren.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) war schon 1999 - ebenfalls auf Beschluss der Föderalismuskommission - von Kassel nach Erfurt umgezogen. Zuvor war es gemeinsam mit dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im ehemaligen Generalkommando der Wehrmacht untergebracht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) wurde im Jahr 1950 als erster der in Artikel 95 des Grundgesetzes genannten obersten Gerichtshöfe des Bundes errichtet. Man beließ es beim Standort München. Die Bezeichnung "Bundesfinanzhof" wurde in Anlehnung an die bis dahin geführte Bezeichnung "Reichsfinanzhof" gewählt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe feierte im Oktober 2000 sein 50-jähriges Bestehen. Das oberste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen ist Nachfolger des von 1879 bis 1945 in Leipzig bestehenden Reichsgerichts. Der Hauptsitz des BGH befindet sich in Karlsruhe, wo derzeit ein Erweiterungsbau entsteht. In der badischen "Residenz des Rechts" sind zwölf Zivilsenate und vier Strafsenate angesiedelt. Der fünfte Strafsenat hat seit 1997 seinen Sitz in Leipzig.
Als das Bundesverfassungsgericht 1951 seine Arbeit aufnahm, war Karlsruhe lediglich "vorläufiger" Sitz der neuartigen Institution. Erst fast 50 Jahre später, am 6. Dezember 2000, stand unverrückbar fest: Das höchste deutsche Gericht zieht nicht den anderen Verfassungsorganen nach Berlin "hinterher". Mit einem deutlichen Votum von zehn zu fünf Stimmen entschieden sich die damals 15 Verfassungsrichter für Karlsruhe.
Nach der Wiedervereinigung hatte Leipzig heftig dafür geworben, Sitz des Verfassungsgerichts zu werden. Anfang der 90er Jahre legte jedoch die Föderalismuskommission fest, dass das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe bleiben solle. Im Dezember 2000 sahen schließlich die Verfassungsrichter selbst die Notwendigkeit, sich endgültig festzulegen. Der Grund: Der bestehende Gebäudekomplex war für die wachsende Zahl der Mitarbeiter zu klein geworden. Die Entscheidung über einen kostspieligen Erweiterungsbau stand bevor.
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Am 26. Aug. 2002 unter:
justizStichworte:
« Neunjähriger durch Rottweiler lebensgefährlich verletzt
Bundesverwaltungsgericht urteilt jetzt in Leipzig »

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