Überhöhte Storno- und Wechselgebühren
Verbraucherzentrale verklagt Riester-Anbieter Hamburg Mannheimer und BHW
Mit den nach vzbv-Ansicht überhöhten Stornogebühren erschweren die Gesellschaften den Ausstieg aus einem Riester-Vertrag. "Bei Vertragsauflösung erheben beide Anbieter faktisch Strafgebühren", bemängelt Westphal. So müsse etwa ein Verbraucher, der einen Bruttoverdienst von jährlich 25.000 EUR hat und einen Vertrag mit 30 Jahren Anspardauer abgeschlossen hat, bei einer Vertragsauflösung zum Ende des ersten Jahres bei der BHW einen Abzug von bis zu 902,50 Euro, bei der Hamburg-Mannheimer von bis zu 1.450,00 Euro hinnehmen. Die BHW Leben verlangt diese Gebühren sogar bei einem Anbieterwechsel. "Damit handelt sie gegen den Willen des Gesetzgebers, der Wert darauf gelegt hat, Anbieterwechsel zu ermöglichen", so Westphal. Im Hinblick auf die langen Laufzeiten der Verträge und der Unwägbarkeiten während dieses Zeitraums müsse dem Verbraucher die Möglichkeit einer unkomplizierten Vertragsauflösung gegeben werden.
Der vzbv wirft den beiden Gesellschaften vor, durch die überhöhten Storno- bzw. Wechselgebühren die an die Vermittler gezahlten Provisionen vom Verbraucher wieder zurückholen zu wollen. Dies sei jedoch nach dem Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) nicht zulässig, wonach Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Verträgen gleichmäßig auf mindestens 10 Jahre verteilt werden müssten. Nach Ansicht des vzbv sei es das Ziel des Gesetzgebers gewesen, dass der Anbieter bei einem vorzeitigen Vertragsende nur die Abschluss- und Vertriebskosten kassieren dürfe, die auch tatsächlich bereits gezahlt wurden.
Der vzbv kündigte zudem an, verstärkt gegen Riester-Anbieter vorzugehen und sie abzumahnen, wenn sie ihren Informationspflichten bei Abschlüssen im Internet nicht nachkommen.
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Am 28. Aug. 2002 unter:
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