Nach Verfassungsschutz-Affäre
Parlament soll in der kommenden Wahlperiode Grenzen für V-Leute debattieren
Die Details würden im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) erörtert, sagte der Minister. Schily hob hervor, wer die "konspirativen Strukturen" der rechtsextremistischen Musikszene aufbrechen wolle, sei auf den Einsatz von V-Leuten angewiesen. Die Gefahr gehe von den Rechtextremisten aus, "nicht von denen, die solche Aktivitäten bekämpfen", unterstrich Schily.
Auf den CDs, die H. zusammen mit Toni S., der für den Brandenburger Verfassungsschutz gearbeitet haben soll, und vermutlich einem weiteren Rechtsextremisten vertrieb, wird zum Mord an Michel Friedman, Rita Süssmuth (CDU), Alfred Biolek und weiteren Prominenten aufgefordert.
Für den FDP-Innenexperten Max Stadler ist damit die Grenze der Bagatellstraftat eindeutig überschritten. Stadler sagte, er teile Schilys Auffassung, wonach V-Leute sich zur Tarnung an Straftaten beteiligen dürften, generell nicht. Das Prinzip "der Zweck heiligt die Mittel" dürfe nur "höchst ausnahmsweise" gelten, unterstrich Stadler.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte, V-Leute müssten, wenn sie "schwere" Straftaten verübten, sofort abgeschaltet und strafrechtlich verfolgt werden. Von einem Straftatvorsatz sei aber nicht unbedingt auszugehen, wenn Informationen für den Verfassungsschutz gesammelt werden sollten.
Der SPD-Politiker äußerte sich "erstaunt" über die "Skandalisierung" des V-Leute-Einsatzes generell. Die Notwendigkeit des Einsatzes von V-Leuten unterstrichen auch die innenpolitischen Sprecher der Union, Erwin Marschewski (CDU) und der Grünen, Volker Beck. Marschewski forderte eine Diskussion im Innenausschuss über die Frage, innerhalb welcher Grenzen V-Leute agieren dürften.
Die Grünen wollen nach Becks Worten in der kommenden Wahlperiode eine grundsätzliche Debatte im Parlament darüber anstoßen. Ziel müsse eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sein. Das PKG müsse über jeden V-Mann-Einsatz informiert werden. Wenn das Kontrollgremium Einwände habe, müsse die Maßnahme beendet werden. Den Bedarf einer generellen parlamentarischen Erörterung des Themas V-Leute hob auch Stadler hervor.
Beck regte ferner an, den brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vor den Innenausschuss zu laden, um den Fall Toni S. zu klären. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) nahm beide V-Leute zum Anlass, einen besseren Informationsaustausch unter den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern zu fordern.
Stadler und Bosbach äußerten darüber hinaus die Befürchtung, dass das angestrebte Verbot der NPD erschwert werden könnte. Die Beweisführung der Antragsteller werde "jedenfalls nicht erleichtert", hielt Stadler fest. Bosbach sagte, die NPD könne den "Sachzusammenhang" als "Indiz" vorbringen, um ihre Legende der Unterwanderung mit Agenten zu stützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren im Frühjahr vorübergehend gestoppt, nachdem maßgebliche NPD-Funktionäre als V-Leute enttarnt worden waren.
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Am 29. Aug. 2002 unter:
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