Verstoß gegen EU-Recht
NABU kritisiert Beginn der Wasservogeljagd in Frankreich
Der französische BirdLife-Partner des NABU, die "Ligue pour la Protection des Oiseaux (LPO) und der Dachverband der über 2.000 französischen Natur- und Tierschutzvereine, "France Nature Environnement" (FNE), haben bereits eine erneute Beschwerde bei der Europäischen Kommission angekündigt. "Die neuen Dekrete der französischen Regierung werden keinen Bestand haben", zeigte sich Mayr überzeugt. Schon im Sommer 1998 hatte Frankreich auf Druck der Jägerschaft die Jagdzeit für bedrohte Zugvogelarten wie Bekassine, Uferschnepfe und zahlreiche Entenarten vom Juli bis in den Februar verlängert und sich dafür ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission eingehandelt. Um ein drohendes Urteil des EuGH abzuwenden, gründete sich in Frankreich eine Jägerpartei, die im Sommer 1999 mit sechs Abgeordneten ins Europäische Parlament einzog und hier für eine Aufweichung der EG-Vogelschutzrichtlinie streiten wollte. Dem setzten der NABU und seine BirdLife-Partner eine europaweite Unterschriftenaktion entgegen, die in nur wenigen Monaten über 2 Millionen Unterschriften gegen das französische Jagdgesetz erbrachte und schließlich zum Urteil des EuGH führte. "Über eine Million Unterschriften kamen damals alleine aus Frankreich. Das zeigt, dass auch die meisten Franzosen selbst einen Rückfall ins jagdpolitische Mittelalter verhindern wollten", sagte Mayr.
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Am 05. Aug. 2002 unter:
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