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Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft

Vergewaltigung in Kaserne

Im Prozess um die Vergewaltigung in einer Münchner Bundeswehrkaserne fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft für den 22-jährigen Angeklagten. Das 17-jährige Opfer habe ihn bei einer Gegenüberstellung identifiziert, betonte die Anklägerin am Montag vor dem Münchner Landgericht. Dem ehemaligen Obergefreiten in der Sanitätsakademie wird vorgeworfen, in der Nacht zum 30. März vorigen Jahres die Bundeswehrbewerberin rund vier Stunden lang mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Die Vergewaltigung sei "brutal und sadistisch" gewesen, sagte die Staatsanwältin. Das Opfer habe stundenlang unter Todesangst gelitten.

Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft einen Tag vor der Tat vergeblich versucht, sich mit der jungen Frau zu verabreden. Nachdem er dann noch bei anderen Bewerberinnen abgeblitzt sei, habe er den Beschluss gefasst, sich von der 17-Jährigen zu holen, "was sie freiwillig nicht bereit war zu geben". Ein mutmaßlicher Komplize habe ihn heran gewunken, als dieser die Schülerin von draußen allein in ihrem Zimmer beobachtete. Er habe sich daraufhin angeschlichen, sie überwältigt und ihr die Augen verbunden. Dann "verschleppte" er die Frau in ein Zimmer und verging sich dort mehrfach an ihr. Erst nach mehreren Stunden habe er sie freigelassen und in einen Aufzug gestoßen.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Ein 30-jähriger Personalfeldwebel wurde bereits im vorigen November vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6000 Mark verurteilt. Das Opfer hatte dem Vorgesetzten des angeklagten Obergefreiten einige Tage nach dem Verbrechen von der Straftat berichtet. Der zeigte den Vorgang aber nicht an, sondern schlug vielmehr vor, den Vorfall "bundeswehrintern" zu regeln. Er sagte, er habe jegliches Aufsehen vermeiden wollen, weil er selbst eine sexuelle Beziehung mit einer Freundin des Opfers hatte.

Die Verteidigung wird am Dienstag plädieren. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.