Kompromiss zu Call-by-Call beschlossen
Verbraucherzentralen fordern bessere Regulierung bei Telefon
Als zentrales Element einer stimmigen Preisregulierung nannte der vzbv die Anpassung des Mietpreises für den Netzanschluss ("letzte Meile" bis zur Telefondose): Die Mietpreise für Netzanschlüsse für Wettbewerber der Telekom müssten von der Regulierungsbehörde herabgesetzt werden. Auch sollten Unternehmen ohne eigenes Netz, die jedoch Call-by-Call für Ortsgespräche anbieten wollen, angemessen an den Kosten für diese Anschlussleitung beteiligt werden. "Nur dann wird es in diesem Markt einen fairen und chancengleichen Wettbewerb geben, von dem auch die Verbraucher profitieren können", so Bobrowski.
Nach langem Hin und Her hatten sich Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss auf eine Kompromissformel für die Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen geeinigt. Zuvor hatte die Bundesregierung - in Reaktion auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof - im Mai dieses Jahres einen ersten Entwurf für eine notwendige Änderung des Telekommunikationsgesetzes (sog. kleine TKG-Novelle) vorgelegt. Dieser Entwurf war seinerzeit vom Bundestag akzeptiert
worden, jedoch am 12. Juli am Widerstand nicht nur unionsregierter Länder im Bundesrat gescheitert. Während Regionalcarrier und lokale Netzbetreiber um bereits getätigte Investitionen in die eigene Netzinfrastruktur fürchteten, hatten sich einzelne Bundesländer für die wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Telekom stark gemacht. Infolge dieser Allianz der besonderen Art drohten Wettbewerb und Verbraucherinteressen auf der Strecke zu bleiben. Nun ist der Bundestag am Zuge, der sich
voraussichtlich am Donnerstag mit der Kompromisslösung befassen wird. Der Bundesrat wird dies erst nach den Wahlen am 27. 9.
tun.
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Am 11. Sep. 2002 unter:
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