Urteil aus Düsseldorf
Gericht kippt Dosenpfand
Geklagt hatten 35 Handelsketten, Getränkehersteller und Verpackungsunternehmen gegen das NRW-Umweltministerium. Sie wollten verhindern, dass die Bundesländer das in der Verpackungsverordnung vorgesehene Pflichtpfand insbesondere auf Getränkedosen zum 1. Januar2003 in Kraft setzen.
Gegen das Urteil kann das Land Nordrhein-Westfalen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Es kann sich auch direkt an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wenden, wenn die Kläger damit einverstanden sind. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Dosenpfand hatte das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen nicht zugelassen mit der Begründung, zunächst müsse der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft werden.
Bisher dürfen Einweg-Getränkeverpackungen nicht mit einem Pfand belegt und müssen zurückgenommen werden, weil sie über das System des Grünen Punktes/Gelbe Tonne entsorgt werden. Die Verpackungsverordnung sieht demgegenüber vor, dass ab dem 1. Januar 2003 auf Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Limonaden ein Pfand von 25 oder 50 Cent zu erheben ist. Das Pflichtpfand soll den Absatz von Getränken in Pfandflaschen wieder anheben, der nach Gerichtsangaben deutlich unter den Schwellenwert von 72 Prozent gesunken war.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallsgesetz ermächtige nur dazu, ein Pflichtpfand mit dem Zweck zu erheben, die Rückgabe der Verpackungen sicherzustellen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Pflichtpfand auf Verpackungen von Einweggetränken sei aber nicht an deren Rückgabe geknüpft. Es verfolge in seiner derzeitigen Fassung allein den Zweck, den Anteil der Getränke, die in Pfandflaschen verkauft werden, zu erhöhen.
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Am 11. Sep. 2002 unter:
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« Zahl der Insolvenzen gestiegen
Welche Verpackung ist umweltfreundlich? »

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