Verbraucherverbände fordern: Acrylamid-Belastung offenlegen
Krebsgefahr aus Fritten und Chips?
Im April hatte die schwedische Gesundheitsbehörde auf hohe Acrylamidwerte in frittierten, gerösteten, getoasteten, gebratenen und gebackenen Lebensmitteln aufmerksam gemacht. Betroffen sind in erster Linie stärkehaltige Produkte, die bei der Verarbeitung auf über 170 Grad erhitzt werden - etwa Kartoffelchips, Kekse und sonstige Knabberartikel, Pommes Frites oder Knäckebrot. Bei Tierversuchen verursacht Acrylamid Krebs und schädigt das Erbgut. Wahrscheinlich ist daher, dass Acrylamid auch für den Menschen ein krebsauslösender Stoff ist und das Erbgut schädigt.
"Man kann nicht einerseits vorsorgenden Verbraucherschutz fordern und andererseits die Verbraucherverbände beim Risikomanagement außen vor lassen", so Angelika Michel-Drees zur Nichtbeteiligung der Verbraucherverbände am "Lenkungsausschuss Acrylamid". Dieser wurde vom Bundesverbraucherministerium einberufen und soll sich mit der notwendigen Forschung auseinander setzen und Strategien für die öffentliche Risikokommunikation erarbeiten. Eingeladen wurden zu diesen Gesprächen "hinter verschlossenen Türen" bisher Vertreter der Lebensmittelwirtschaft, des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie der zuständigen Bundesforschungsanstalten.
Ergebnisse der Gespräche blieben der Öffentlichkeit und dem vzbv bisher verborgen. Gefragt seien jetzt eindeutige Handlungsanweisungen für die Verbraucher. Dazu haben die Verbraucherzentralen entsprechende Empfehlungen erarbeitet, die bei den Verbraucherzentralen erhältlich oder im Internet abrufbar sind. Die Lebensmittelskandale der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass der vorsorgende Schutz der Verbraucher nicht wirtschaftlichen Interessen der Anbieter untergeordnet werden darf. In diesem Zusammenhang bekräftigte der vzbv seine Forderung nach einem umfassenden und wirkungsvollen Verbraucherinformationsgesetz, dass für den Verbraucher einen Informationsanspruch gegenüber Behörden und auch gegenüber den Unternehmen gesetzlich festschreibt.
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Am 12. Sep. 2002 unter:
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